HRA 203992

PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hildesheimer Str. 39, 30169 Hannover

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hannover
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
21.04.2020
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Mesut Öger

Hannover

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PPK Immobilien + Verwaltung GmbH

Bad Harzburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 907 IN 725/19 - 9 - · PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 725/19 - 9 -
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Hannover, HRA 203992
907 IN 725/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hildesheimer Straße 39, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 203992), vertr. d.: 1. PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mesut Öger, Helmkestraße 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.09.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 06.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 907 IN 725/19 - 9 - · PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 725/19 - 9 -
Wirksam am
23.03.2022
Registerbezug
Hannover, HRA 203992
907 IN 725/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hildesheimer Straße 39, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 203992), vertr. d.: 1. PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mesut Öger, Helmkestraße 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.05.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 17.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 203992 HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Hildesheimer Str. 39, 30169 Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (907 IN 725/19 - 9 -) vom 15.04.2020 ist über …
HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Hildesheimer Str. 39, 30169 Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (907 IN 725/19 - 9 -) vom 15.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 907 IN 725/19 - 9 - · PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 725/19 - 9 -
Wirksam am
17.04.2020
Registerbezug
Hannover, HRA 203992
907 IN 725/19 - 9 -: Über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH &
Co. Dienstleistungs KG, Hildesheimer Straße 39, 30169 Hannover (AG Hannover,
HRA 203992), vertr. d.: 1. PPK Immobilien + Verwaltung GmbH,
Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mesut Öger, Helmkestraße 9, 30165 Hannover,
(Geschäftsführer), ist am 15.04.2020 um 15:56 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Königstraße 4, 30175
Hannover, Tel.: 0511 8984443-0, Fax: 0511 8984443-9.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.07.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (27.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 16.04.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 203992 HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hildesheimer Str. 39, 30169 Hannover. Geändert,…
HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hildesheimer Str. 39, 30169 Hannover. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Bad Harzburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 207184), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 203992 HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover. (Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsarbeite…
HRA 203992: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH & Co. Dienstleistungs KG, Hannover, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover. (Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsarbeiten an Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202849), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.