HRA 4950

Potthast & Sagel GmbH & Co. KG

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Löwendorf 22, 37696 Marienmünster

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marienmünster
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
23.04.2010
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Bernd Potthast

Marienmünster

Kommanditist(in)

Dieter Sagel

Nieheim

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Potthast & Sagel Beteiligungs GmbH

Marienmünster-Löwendorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 4950 Potthast & Sagel GmbH & Co. KG, Marienmünster (Löwendorf 22, 37696 Marienmünster). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2005 sowie der Zustim…
Potthast & Sagel GmbH & Co. KG, Marienmünster (Löwendorf 22, 37696 Marienmünster). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2005 mit der Potthast & Sagel Elektrotechnik oHG mit Sitz in Marienmünster (Amtsgericht Paderborn, HRA 4945) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 4950 Potthast & Sagel GmbH & Co. KG, Marienmünster (Löwendorf 22, 37696 Marienmünster). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter i…
Potthast & Sagel GmbH & Co. KG, Marienmünster (Löwendorf 22, 37696 Marienmünster). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Potthast & Sagel Beteiligungs GmbH, Marienmünster-Löwendorf (Amtsgericht Paderborn HRB 7584). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Potthast & Sagel GmbH, Marienmünster (Amtsgericht Paderborn, HRB 7298) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.6.2005. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.