HRB 30508

Postzustellungsabwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Essen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.01.2023
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jörg Kosel

Stedesdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Jean Gülzow

Mettmann

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Markus Gangelhoff

Duisburg

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-21 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

11 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-25 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Postcon NRW GmbH Essen
  2. xendis Versandlogistik GmbH Essen

Gegenstand des Unternehmens

Die gewerbsmäßige Abholung, Sortierung und Beförderung von Briefsendungen aller Art, Büchern- und Warensendungen, Paketen, Päckchen, Pressesendungen und Kataloge sowie Frankierungsleistungen und Konsolidierung von Briefsendungen, hybride und digitale Leistungen, sonstige Verarbeitung von Briefen und sonstigen Sendungen, Verteil- und Zustelldienste, Druck- und Lettershopdienstleistungen, Haushaltswerbung, Handels- und Vertriebsservice, Sampling, Merchandising, Promotion und Handling- Dienste, sowie mit den vorgenannten Leistungen zusammenhängende oder verwandte Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.06.2023 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 31.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
10.04.2024
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel

wird die Vergütung eines Mitglieds im Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt.

Endbetrag

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
19.04.2023
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel

ist ein Vorschuss auf die die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ist der beantragte Betrag angemessen.
Aufgrund der regelmäßigen langen Verfahrensdauer ist die Festsetzung eines Vorschusses für bereits geleistete Tätigkeiten sachgerecht.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
14.04.2023
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel

ist ein Vorschuss auf die die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ist der beantragte Betrag angemessen.
Aufgrund der regelmäßigen langen Verfahrensdauer ist die Festsetzung eines Vorschusses für bereits geleistete Tätigkeiten sachgerecht.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich.
Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 13.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
27.03.2023
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel, Schwalbennest 6, 26427 Stedesdorf

wird die Vergütung eines Mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 24.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 124/22 · Postzustellungsabwicklungsgesellschaft · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
20.03.2023
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel, Schwalbennest 6, 26427 Stedesdorf

wird die Vergütung eines Mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 15.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 504 IN 124/22 · xendis Versandlogistik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
02.01.2023
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen xendis Versandlogistik GmbH, Ernst-Dietrich-Platz 2, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.02.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 24.02.2023, 13:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.02.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 124/22
Düsseldorf, 01.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 124/22 · xendis Versandlogistik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Wirksam am
21.10.2022
Registerbezug
Essen, HRB 30508
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen xendis Versandlogistik GmbH, Ernst-Dietrich-Platz 2, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel,

ist am 21.10.2022, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.04.2022 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) zu ändern. Du…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.04.2022 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) zu ändern. Durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vom 08.04.2022 mit den im Termin vom 06.05.2022 vorgenommenen Ergänzungen (Insolvenzverfahren des Amtsgericht Düsseldorf 504 IN 129/21) wurde das Stammkapital der Gesellschaft im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung von EUR 250.000,00 um EUR 250,000,00 auf EUR 0,00 herabgesetzt. Gleichzeitig wurde das auf EUR 0,00 herabgesetzte Stammkapital der Gesellschaft um EUR 50.000,00 auf EUR 50.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) entsprechend geändert. Neue Firma: xendis Versandlogistik GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Nach Einschränkung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Dr. Döhmen, Hans Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Kosel, Jörg, Stedesdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gülzow, Jean, Mettmann, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gangelhoff, Markus, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Kosel, Jörg, Stedesdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vert…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Kosel, Jörg, Stedesdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Prokura wegen Anordnung des Insolvenzverfahrens nach § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht Gangelhoff, Markus, Duisburg, *XX.XX.XX…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Prokura wegen Anordnung des Insolvenzverfahrens nach § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht Gangelhoff, Markus, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 129/21) vom 01.02.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 129/21) vom 01.02.2022 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet worden.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ebel, Alfons, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Rekittke, Kay Olaf, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ebel, Alfons, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Rekittke, Kay Olaf, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Döhmen, Hans Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im N…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Döhmen, Hans Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gangelhoff, Markus, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gangelhoff, Markus, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.01.2020 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 225.000,00 EUR auf 250.000,00…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.01.2020 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 5 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.03.2020 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Gegenstand des Unternnehmens) zu ändern, sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Die gewerbsmäßige Abholung, Sortierung und Beförderung von Briefsendungen aller Art, Büchern- und Warensendungen, Paketen, Päckchen, Pressesendungen und Kataloge sowie Frankierungsleistungen und Konsolidierung von Briefsendungen, hybride und digitale Leistungen, sonstige Verarbeitung von Briefen und sonstigen Sendungen, Verteil- und Zustelldienste, Druck- und Lettershopdienstleistungen, Haushaltswerbung, Handels- und Vertriebsservice, Sampling, Merchandising, Promotion und Handling- Dienste, sowie mit den vorgenannten Leistungen zusammenhängende oder verwandte Dienstleistungen. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR. Prokura erloschen: Vonier, Christian, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Andresen, Hans Magnus, München, *XX.XX.XXXX; Görig, Steffen, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Munte, Henrik Ph…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Andresen, Hans Magnus, München, *XX.XX.XXXX; Görig, Steffen, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Munte, Henrik Philip Michael, München, *XX.XX.XXXX; Richter, Tilman-Claudius, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Ebel, Alfons, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Rekittke, Kay Olaf, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Ebel, Alfons, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Rekittke, Kay Olaf, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.11.2019 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsj…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.11.2019 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) zu ändern.
Neueintragungen
HRB 30508 HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2016. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.10.2019 besc…
HRB 30508: Postcon NRW GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2016. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.10.2019 beschlossen, den Sitz von Grünwald (bisher Amtsgericht München, HRB 224382) nach Essen zu verlegen, den Unternehmensgegenstand zu ändern sowie entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Geschäftsanschrift: Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen. Gegenstand: Die gewerbsmäßige Abholung, Sortierung und Beförderung von Briefsendungen aller Art, Bücher- und Warensendungen, Paketen, Päckchen, Pressesendungen und Katalogen sowie Frankierungsleistungen und Konsolidierung, hybride und digitale Leistungen, sonstige Bearbeitung von Briefen und sonstigen Sendungen, Verteil- und Zustelldienste, Druck- und Lettershopdienstleistungen, Haushaltswerbung, Handels- und Vertriebsservice, Sampling, Merchandising, Promotion und Handling-Dienste sowie mit den vorgenannten Leistungen zusammenhängende oder verwandte Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Görig, Steffen, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Munte, Henrik Philip Michael, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Andresen, Hans Magnus, München, *XX.XX.XXXX; Richter, Tilman-Claudius, München, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Vonier, Christian, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.