HRB 200316
Posthof GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Liebenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Liebenburg
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 07.06.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.07.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 03.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 31.07.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Luttersche Straße 8b, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316), vertr.
d.: Sadi Karakas, 1. OG rechts, Hannoversche Straße 5 A, 29690 Lindwedel,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Moritz
Sponagel für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
I.
Festgesetzt wurde die Mindestvergütung bei 94 Gläubigern.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -,
Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, -
Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830,
38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 30.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 10.07.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Luttersche Straße 8b, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316), vertr.
d.: Sadi Karakas, Hannoversche Straße 5, 29690 Lindwedel, (Geschäftsführer),,
wird für die Prüfung der nachträglich bis zum 27.6.2019 angemeldeten
Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
7.8.2019 bei dem Insolvenzgericht gegen Höhe, Rang oder den Grund einer zu
prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist bei dem Insolvenzgericht zur Einsicht der
Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.8.2019.
Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, so gilt die angemeldete
Forderung als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine
Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Amtsgericht Goslar, 09.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 27.06.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Luttersche Straße 8b, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316), vertr.
d.: Sadi Karakas, Hannoversche Straße 5, 29690 Lindwedel, (Geschäftsführer),
hat der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz
Sponagel Vergütung und Auslagen beantragt. Der vollständige Antrag kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 26.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 28.01.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Luttersche Straße 8b, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316), vertr.
d.: Sadi Karakas, Hannoversche Straße 5, 29690 Lindwedel, (Geschäftsführer),
hat die Gläubigersammlung am 25.01.2019 den Rechtsanwalt Peter Steuerwald,
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, zum neuen Insolvenzverwalter gewählt. Er
wurde durch das Insolvenzgericht bestätigt.
Amtsgericht Goslar, 25.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200316 HRB 200316: Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 05.11.2018
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316), vertr. d.: Sadi Karakas, Hannoversche
Straße 5, 29690 Lindwedel, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2018 um 09:47 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Hans-Böckler-Allee
26, 30173 Hannover, Tel.: 0511/899 79 69-0, Fax: 0511/899 79 69-29, E-Mail:
hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 25.01.2019, 10:30 Uhr, II/F, 3. OG,
Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, -
Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830,
38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 42/18 · Posthof GmbH · Insolvenzgericht Goslar
- Insolvenzgericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 42/18
- Wirksam am
- 12.09.2018
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 200316
GmbH, Luttersche Straße 8b, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 200316),
vertr. d.: Sadi Karakas, Hannoversche Straße 5, 29690 Lindwedel,
(Geschäftsführer), ist am 12.09.2018 um 13:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz
Sponagel, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.: 0511/899 79 69-0, Fax:
0511/899 79 69-29, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet:
www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, -
Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830,
38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 12.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200316 HRB 200316: Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Smyrnis, Sofia, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Karakas, Sadi, Wedemark, *XX.XX.XX…
HRB 200316 HRB 200316: Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Heidrich, John, Wernigerode, *XX.XX.XXXX.
HRB 200316 HRB 200316: Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Smyrnis, Sofia, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 200316 HRB 200316: Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hary, Jonas, Liebenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 200316 HRB 200316:Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg.Nachfolgende Zweigniederlassung wurde wie folgt errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 93138 Lappersdorf, Geschäftsan…
HRB 200316 HRB 200316:Posthof GmbH, Liebenburg, Luttersche Str. 8b, 38704 Liebenburg.Bestellt als Geschäftsführer: Heidrich, John, Wernigerode, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.