HRA 3935

Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75-77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hansestr. 75-77, 51149 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Köln,

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Veräußerung einer Büro- und Ladenfläche, postalische Anschrift: Listplatz 1, 72764 Reutlingen, eingetragen beim Amtsgericht Reutlingen, Wohnungsgrundbuch von Reutlingen, Blatt 2033, Flurstück Nr. 661, verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Büro und Laden) im 1. Obergeschoss sowie an zwei Garagenstellplätzen im zweiten Untergeschoss jeweils mit Nr. 12 bezeichnet zu einem Kaufpreis in Höhe von 124.000,000 Euro .

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.10.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 13.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln,

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Dürener Straße 270, 50935 Köln schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 26.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Dürener Straße 270, 50935 Köln schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
17.02.2022
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln

wird der Termin vom 23.03.2022 verlegt auf

Mittwoch, 30.03.2022, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, , 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung des Insolvenzverwalters.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 17.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
14.02.2022
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln

wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst Prüfung und Abwehr sämtlicher Forderungen der Postel Druckguß GmbH gegenüber der Schuldnerin, welche durch eine Forderungsanmeldung im hiesigen Verfahren geltend zu machen sind und Prüfung, Geltendmachung und ggfl. Anmeldung sämtlicher Ansprüche der Schuldnerin gegenüber der Postel Druckguß GmbH. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 11.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3935 HRA 3935: Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Köln, Hansestraße 75-77, 51149 Köln. Durch Beschluss des Amtsgericht Köln (70IN 86/21) vom 22.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
HRA 3935: Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Köln, Hansestraße 75-77, 51149 Köln. Durch Beschluss des Amtsgericht Köln (70IN 86/21) vom 22.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gem. § 143 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
27.12.2021
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75-77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hansestr. 75-77, 51149 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Köln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22.12.2021, um 13:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Universitätsstraße 71, 50931 Köln
Telefon: 0221 424902 70, Fax: 0221 424902 71.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
23.02.2022
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 23.03.2022, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln - Insolvenzgericht -, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Einlegung der Beschwerde ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. Die sofortige Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 22.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70h IN 86/21 · Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Wirksam am
09.07.2021
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertr. d. d. Gf., Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln

ist am 08.07.2021, um 14:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Universitätsstraße 71, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 08.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.