VR 442

Post-Sportverein Würzburg e.V.

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Würzburg

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Registerdaten

Sitz
Würzburg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
22.11.2021
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andreas Böhm

Würzburg-Rottenbauer

Vorstand

Karl-Heinz Putz

Kleinrinderfeld

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sport-Verein Sieboldshöhe e.V. Würzburg
  2. Post SV Sieboldshöhe Würzburg e. V. Würzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
VR 442 VR 442: Post SV Sieboldshöhe Würzburg e. V., Würzburg (Sanderheinrichsleitenweg 15, 97074 Würzburg). Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.03.2017 sowie Beschluss seiner Mitglied…
VR 442: Post SV Sieboldshöhe Würzburg e. V., Würzburg (Sanderheinrichsleitenweg 15, 97074 Würzburg). Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.03.2017 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.04.2017 Teile des Vermögens auf den Fussball-Club Würzburger Kickers e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 78) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 442 Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrage…
Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 442 Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrage…
Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 442 Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrage…
Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 442 Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrage…
Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 442 Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrage…
Sport-Verein Sieboldshöhe e.V., Würzburg (Steinheilstr. 10, 97080 Würzburg). Der Post-Sportverein Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 260) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.