HRB 19879
POS Display Solutions GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Oeynhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Oeynhausen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 491/26 · POS Display Solutions GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
- Insolvenzgericht
- Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 491/26
- Wirksam am
- 25.06.2026
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 19879
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 491/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19879 eingetragenen POS Display Solutions GmbH, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eberhard Beinke, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Displays und Verpackungen aller Art
ist am 24.06.2026, um 21:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 491/26
Amtsgericht Bielefeld, 24.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19879 eingetragenen POS Display Solutions GmbH, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eberhard Beinke, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Displays und Verpackungen aller Art
ist am 24.06.2026, um 21:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 491/26
Amtsgericht Bielefeld, 24.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.