HRB 14031
Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Alten Dorf 3, 57290 NeunkirchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neunkirchen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.10.2024
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Porczeng
Neunkirchen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
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Abrufstand 2025-10-20 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Transport und Montage.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 25 IN 26/26 · Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 26/26
- Wirksam am
- 19.05.2026
- Registerbezug
- Siegen, HRB 14031
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14031 eingetragenen Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Porczeng, Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen
Geschäftszweig: Transport und Montage
ist der am 02.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 02.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 19.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Siegen, 19.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 25 IN 26/26 · Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 26/26
- Wirksam am
- 19.05.2026
- Registerbezug
- Siegen, HRB 14031
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14031 eingetragenen Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Porczeng, Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen
Geschäftszweig: Transport und Montage
sind die am 27.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 19.05.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Combecher über das von ihr verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
Siegen, 19.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 26/26 · Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 26/26
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Siegen, HRB 14031
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14031 eingetragenen Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Porczeng, Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen
Geschäftszweig: Transport und Montage
ist am 27.02.2026, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christina Combecher, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 26/26
Amtsgericht Siegen, 27.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.