HRB 223027

Pop.Cat GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München, vertreten durch den Geschäftsführer Popa Ioan Catalin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt entsprechend dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von BETRAG EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon 25 % gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und einen Zuschlag von 42 %, mithin insgesamt 67 % der Regelvergütung.
Nach §§ 3 Abs. 1, 10 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Grundvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Auf die Begründung im Antrag des Insolvenzverwalters wird insoweit Bezug genommen. Der Insolvenzverwalter hat dargelegt, dass ihm aufgrund der Betriebsfortführung und der Sanierungsbemühungen ein Mehraufwand entstanden ist, der - auch unter Berücksichtigung der durch die Betriebsfortführung eingetretenen Massemehrung - im Rahmen der Gesamtschau und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung einen Zuschlag in Höhe von 42 % rechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde die Grundvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München, vertreten durch den Geschäftsführer Popa Ioan Catalin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
26.01.2023
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Popa Ioan Catalin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem durch das Landgericht München I im Verfahren gegen die Bayern SAB Generalübernehmer GmbH vorgeschlagenen Vergleich
wird bestimmt auf

Dienstag, 14.02.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der gegenständliche Vergleichsvorschlag nebst Erläuterungen des Insolvenzverwalters wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
27.05.2020
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Popa Ioan Catalin, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Pop.Cat
GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Anhängigmachung
eines Rechtsstreites gegen die Bayern SAB Generalübernehmer GmbH
wird bestimmt auf

Montag, 22.06.2020, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5,
80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
23.10.2018
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Popa Ioan Catalin

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag des
Insolvenzverwalters auf Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf und zur
Übertragung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin an die Popa Catalin Abbruch
UG (haftungsbeschränkt) gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1, 162 InsO.
wird bestimmt auf

Dienstag, 30.10.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5,
80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 223027 HRB 223027: Pop.Cat GmbH, München, Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.08.2018 (Az. 1509 IN 1652/18) das Insolvenzverfahr…
HRB 223027: Pop.Cat GmbH, München, Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.08.2018 (Az. 1509 IN 1652/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
02.08.2018
Registerbezug
München, HRB 223027
1509 IN 1652/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pop.Cat GmbH, Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Popa Ioan Catalin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1652/18 · Pop.Cat GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1652/18
Wirksam am
28.06.2018
Registerbezug
München, HRB 223027
Az.: 1509 IN 1652/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Pop.Cat GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Popa Ioan Catalin,
Prinz-Eugen-Straße 2, 80804 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223027
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Durchführung von Akustik- und Trockenarbeiten, Abbrucharbeiten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 28.06.2018 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulf
Pechartscheck, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860,
Telefax: +49(89)309058610.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 223027 HRB 223027: Pop.Cat GmbH, München, Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2015. Geschäftsanschrift: Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Gegens…
HRB 223027: Pop.Cat GmbH, München, Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2015. Geschäftsanschrift: Prinz-Eugen-Str. 2, 80804 München. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Akustik und Trockenbauarbeiten, Durchführung von Abbrucharbeiten (ohne Eingriff in die Statik), Abbruch und Transport von Bodenbelägen ohne Entsorgung, Abbruch und Transport von Mauerwerk ohne Entsorgung, Abbruch und Transport von GK-Wänden und abgehängte Decken ohne Entsorgung, Abbruch und Transport von Türen und Fenstern ohne Entsorgung, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Ausübung des zulassungsfreien Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerkes, Betonbohrer und -schneider, Metallpolierer, Metallsägen /Metallschärfer, Rohr- und Kanalreiniger, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Schneiderwerkzeugmechaniker, Estrichleger, Eisenflechterei und Hausmeistertätigkeiten soweit diese Tätigkeiten entweder ohne Genehmigung oder Erlaubnis zulässig sind, oder eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Einzelfall vorliegt oder dem Unternehmen allgemein erteilt ist, unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstiger Rechtsvorschriften sowie unter Beachtung angeordneter Auflagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Popa, Ioan Catalin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.