HRA 7310
POP Bauträger GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Paderborn
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Registerdaten
- Sitz
- Paderborn
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 10.000,00 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 620.620,95 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 20.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 13.01.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.09.2021 bis zum 11.11.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 10.000,00 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt XXX €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 eingesehen werden.
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 12.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 26.07.2022
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 249 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 21.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 21.06.2022
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
ist am 17.06.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 20.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7310 HRA 7310: POP Bauträger GmbH & Co. KG, Paderborn, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 185/21) vom 11.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.11.2021, um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.08.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, Telefon: 05251/180660, Fax: 05251/1806666.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.01.2022.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.01.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 249 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
2 IN 185/21
Paderborn, 11.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 185/21 · POP Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 185/21
- Wirksam am
- 21.09.2021
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7310
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
ist am 21.09.2021, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 21.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7310 HRA 7310: POP Bauträger GmbH & Co. KG, Paderborn, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn. Das Registergericht beabsichtigt, das Erlöschen der Firma gemäß § 393 FamFG, §§ 6, 31 HGB von Amts wegen einzutragen. Gegen di…
HRA 7310 HRA 7310: POP Bauträger GmbH & Co. KG, Paderborn, Fürstenallee 8, 33102 Paderborn. Änderung der Geschäftsanschrift: Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pop Pro…
HRA 7310 HRA 7310: POP Bauträger GmbH & Co. KG, Paderborn, Fürstenallee 8, 33102 Paderborn. (Gegenstand der Gesellschaft ist der Bau, die Verwaltung oder die Übereignung von Wohn- und Gewerberaum und die wohnwirtscha…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.