HRB 17765

POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bohmte
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.02.2019
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andrè Timmermeister

Osnabrück

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-08 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PZ Polymer-Zerkleinerung GmbH Bohmte

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Verkauf von Mahlgut aus gebrauchten Kunststoffen sowie die Herstellung und Beratung zur Produktion, Verwendung und zum Vertrieb verschiedener Polymere. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere die Geschäftsführung und/oder die persönliche Haftung zu übernehmen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
08.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: 1. André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den.12.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
22.08.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: 1. André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf Dienstag, 19.09.2023.

Der Termin dient der Einholung der Zustimmung zu dem

Abschluss des Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn André Timmermeister, nach welchem der Geschäftsführer zur Abgeltung der ermittelten Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO sowie aus Anfechtung nach § 135 InsO eine Zahlung von 50.000,- EUR zu leisten hat.

Einwendungen müssen schriftlich bis zum 18.09.2023 erhoben werden. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt als erteilt, sofern bis zur genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.

Amtsgericht Osnabrück, 21.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
17.01.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: 1. André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

25.02.2022.

Tagesordnung:

Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Insolvenzverwalter gem. §160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zu dem notariellen Kaufvertrag vom 22.12.2021 hinsichtlich der Veräußerung des Grundstücks:

Eingetragen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Grundbuch von Bohmte, Blatt 1438, Gebäude- und Freifläche, belegen am Teichgraben 13 in Bohmte.

Der notarielle Kaufvertrag sowie das erläuternde Antragsschreiben des Insolvenzverwalters liegen zur Einsicht der Beteiligten beim Insolvenzgericht Osnabrück aus.

Einwendungen müssen schriftlich bis zum 21.02.2022 beim Insolvenzgericht erhoben werden.

Hinweis:
Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO im Falle der Beschlussunfähigkeit als erteilt. Die bedeutet im Falle der vorliegenden Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren, dass bis zur oben genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.

Der Insolvenzverwalter hat dem Insolvenzgericht gegenüber angegeben, dass der Kaufvertrag nebst Antrag den Gläubigern auch durch Einstellung in das GIS zugänglich gemacht wird.

Amtsgericht Osnabrück, 14.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
05.01.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: 1. André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Michels festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.11.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen hinsichtlich der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 314.430,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.

II.

Gem. §§ 3, 10 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter darüber hinaus Zuschläge geltend machen.

Zur Prüfung der Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an Entscheidungssammlungen anderer Gerichte oder darauf basierender Faustregeltabellen (vgl. BGH vom 01.03.2007 - IX ZB 277/05). Zulässig und üblich ist aber, die dort erfassten Rahmensätze und die insofern zu Grunde liegenden Entscheidungen vergleichend heranzuziehen (BGH vom 01.03.2007, a. a. O.).

Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).

Der Insolvenzverwalter hat im Einzelnen die folgenden Zuschläge gem. § 3 InsVV beantragt:

Betriebsfortführung 20 %
Zuschlag für Arbeitnehmerbereich 15 %
Sanierungsbemühungen 10 %

Hinsichtlich der vom Gericht zu treffenden Beurteilung über die Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Begründungen im Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.11.2021 ausdrücklich und vollumfänglich Bezug genommen. Die geltend gemachten Zuschläge sind unter Berücksichtigung der dargelegten Antragsbegründungen in der Gesamtschau angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

IV. Umsatzsteuer

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Die Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 04.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
19.11.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: 1. André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Es wird Frist zur Anhörung der Beteiligten zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren auf den 12.01.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen/Einwendungen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Osnabrück, 18.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
12.09.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLYCORE
Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB
17765), vertr. d.: André Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Osnabrück, 12.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17765 HRB 17765: POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 16/18) vom 31.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
HRB 17765: POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 16/18) vom 31.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
31.01.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: Über das Vermögen der POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am
Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB 17765), vertr. d.: André
Timmermeister, Molenseten 27, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist am
31.01.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186
Bad Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 05403/7883689, E-Mail:
info@michels-inso.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 27.03.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 08.05.2019, 10:00 Uhr, Saal 155,

Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin und/oder des Warenlagers in Teilen oder im Ganzen, eines
unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (insbesondere das Grundstück Bohmte
Blatt 1438- Am Teichgraben 13 in Bohmte) , einer Beteiligung der Schuldnerin an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse
erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(27.03.2019) und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Osnabrück, 31.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 16/18 · POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 16/18
Wirksam am
13.11.2018
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17765
27 IN 16/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POLYCORE
Polymer-Zerkleinerung GmbH, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte (AG Osnabrück, HRB
17765), vertr. d.: Andrè Timmermeister, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist
am 12.11.2018 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186 Bad
Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 05403/7883689, E-Mail: info@michels-inso.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 12.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 17765 POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte.Eintragung lfd. Nummer 2 vom 30.12.2008 von Amts wegen berichtigt, nach wie vor: Geschäftsführer: Timmermeister, Andrè, Osnabrück,…
POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte.Eintragung lfd. Nummer 2 vom 30.12.2008 von Amts wegen berichtigt, nach wie vor: Geschäftsführer: Timmermeister, Andrè, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Eintragung lfd. Nummer 2 vom 30.12.2008 von Amts wegen berichtigt, nicht mehr: Geschäftsführer: Timmermeister, Jochen, Techniker, Osnabrück.
Veränderungen
HRB 17765 PZ Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte.Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ih…
PZ Polymer-Zerkleinerung GmbH, Bohmte, Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte.Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: POLYCORE Polymer-Zerkleinerung GmbH. Geschäftsanschrift: Am Teichgraben 13, 49163 Bohmte. Nicht mehr Geschäftsführer: Timmermeister, André, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.