HRB 23438
Poison Bikes GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Auf dem Teich 9, 56645 NickenichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nickenich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.12.2024
- Datenstand
- 2026-05-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Wiesel
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-05-08 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
18 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-05-08 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Poisen Bikes GmbH Nickenich
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Produktion von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung und sonstigen Sportartikeln.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 07.02.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 05.02.2025
Das Amtsgericht - Abt.7
7 IN 124/24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 02.01.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mayen - eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 30.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 02.12.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird am 01.12.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. InsO).
Die Schuldnerin ist drohend zahlungsunfähig und überschuldet.
Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Jens Lieser vom 26.11.2024.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.01.2025,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Sachwalter zu leisten. (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am
Montag, 17.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter
(Berichtstermin)
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin (§ 270 InsO),
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der
Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
die Bestellung des Insolvenzverwalters, § 272 Abs. 3 InsO
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
2. am
Montag, 17.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen,
eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monat
Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit
Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der
Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Mayen, 02.12.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 25.11.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Darin enthalten sind zu begründende Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma Paul Lange & Co. OHG in Höhe von maximal 10.000 Euro.
G r ü n d e :
Die Abänderung erfolgt aufgrund der Anträge der Antragstellerin vom 22.11.2024.
Das Gericht hat die insoweit unklar formulierten Anträge vom 31.10.2024 missverstanden und deshalb die beiden Anträge vom 22.11.2024 im oben genannten Sinne ausgelegt.
Mayen, den 25.11.2024
Fischer
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 20.11.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Amtsgericht Mayen, 20.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 11.10.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Mayen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
7 IN 124/24
11.10.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o Wellensiek RAe u. Insolvenzverwalter PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
Auf den Antrag der Antragstellerin vom 30.09.2024 wird angeordnet, dass die Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters Zahlungen auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung leisten darf.
Fischer
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 01.10.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Amtsgericht Mayen, 01.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 27.09.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
G r ü n d e:
Die ursprünglich gesetzte Frist war zu knapp bemessen, so dass dem Antrag des Bevollmächtigten des Schuldners stattzugeben war.
Amtsgericht Mayen, 27.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 7 IN 124/24 · Poison Bikes GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 124/24
- Wirksam am
- 25.09.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23438
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von einem Monat gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 25.09.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23438 HRB 23438: Poison Bikes GmbH, Nickenich, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Nicht mehr Geschäftsführer: Theisen, Hans Werner, Andernach, *XX.XX.XXXX.
HRB 23438 HRB 23438: Poison Bikes GmbH, Nickenich, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 23438 HRB 23438: Poison Bikes GmbH, Nickenich, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Theisen, Hans Werner, Andernach, *XX.XX.XXXX. Bestellt a…
HRB 23438 Poisen Bikes GmbH, Nickenich, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Neue Firma: Poison Bikes GmbH.
HRB 23438 Poisen Bikes GmbH, Nickenich, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2013. Geschäftsanschrift: Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich. Gegenstand: G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.