HRB 155923
Pöhlmann GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Puchheim
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Registerdaten
- Sitz
- Puchheim
- Datenstand
- 2024-03-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Pöhlmann Verwaltungs GmbH Puchheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2567/19 · Pöhlmann GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2567/19
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- München, HRB 155923
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pöhlmann GmbH, Dornierstraße 4, 82178 Puchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Geissler Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155923
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Michael Geißler betreffend die gegen ihn in Höhe von rund 1,9 Mio EUR geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Vereinbarung einer in 24 Monatsraten zu leistenden Zahlung in Höhe von 25.000,00 EUR
wird bestimmt auf
Dienstag, 20.12.2022, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2567/19 · Pöhlmann GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2567/19
- Wirksam am
- 15.05.2020
- Registerbezug
- München, HRB 155923
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pöhlmann GmbH, Dornierstraße 4, 82178 Puchheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Geissler Michael,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155923
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 23.04.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.12.2019 (Az. 1500 IN 256…
Forderungsprüfung 1500 IN 2567/19 · Pöhlmann GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2567/19
- Wirksam am
- 05.12.2019
- Registerbezug
- München, HRB 155923
In dem Verfahren über den Antrag d.
Pöhlmann GmbH, Dornierstraße 4, 82178 Puchheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Geißler Michael, Gartenstraße 3, 82343 Pöcking
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155923
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 27.02.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 27.02.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.10.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2567/19 · Pöhlmann GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2567/19
- Wirksam am
- 17.10.2019
- Registerbezug
- München, HRB 155923
In dem Verfahren über den Antrag d.
Pöhlmann GmbH, Dornierstraße 4, 82178 Puchheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Geißler Michael,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155923
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 16.10.2019 um 17:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias
Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49
(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Muschick, Christian Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Bestellt: Geschäftsführer: Geißler, Michael, Pöcking, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pöhlmann, Klaus, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Bestellt: Geschäftsführer: Muschick, Christian Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Göttler, Magdalena, Ampermoching, *XX.XX.XXXX.
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 73.000,00 EUR und die Änderu…
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand de…
HRB 155923 HRB 155923: Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berlin, Jens, Olching, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pöhl…
HRB 155923 HRB 155923:Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim.Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Berlin, Jens, Olching, *XX.XX.XXXX, einzelv…
HRB 155923 HRB 155923:Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Dornierstr. 4, 82178 Puchheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pöhlmann, Ernst, Egling, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Berl…
HRB 155923 Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck (Dornierstr. 4, 82178 Puchheim). Bestellt: Geschäftsführer: Göttler, Magdalena, Ampermoching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 155923 Pöhlmann Verwaltungs GmbH, Puchheim (Dornierstr. 4, 82178 Puchheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung und Geschäftsführung …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.