HRB 20151
PMS GmbH Offsetdruck Print-Media-Solution
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sperbersloher Str. 124, 90530 WendelsteinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wendelstein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.10.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christopher Xaver Buhr
Freystadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenUlrike Buhr geb. Schrödl
Freystadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-16 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art; ferner die Beteiligung an und die Übernahme von anderen Unternehmen, gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung, sowie Verwaltung von Unternehmen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 800/19 · PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 800/19
- Wirksam am
- 06.11.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution, Sperbersloher Straße 124, 90530 Wendelstein, vertreten durch die Geschäftsführer Buhr Christopher Xaver und Buhr Ulrike Ernestine, geb. Schrödl
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20151
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52-65 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20151 HRB 20151: PMS GmbH Offsetdruck Print-Media-Solution, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.10.2019 (…
Insolvenzbekanntmachung IN 800/19 · PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 800/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution, Sperbersloher Straße 124, 90530
Wendelstein, vertreten durch die Geschäftsführer Buhr Christopher Xaver,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Buhr Ulrike Ernestine,
geb. Schrödl, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20151
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 01.10.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 800/19 · PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 800/19
- Wirksam am
- 29.07.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20151
In dem Verfahren über den Antrag d.
PMS GmbH Offsetdruck Print-Media- Solution,
Sperbersloher Straße 124, 90530 Wendelstein,
vertreten durch die Geschäftsführer Buhr Christopher Xaver, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Buhr Ulrike Ernestine, geb.
Schrödl, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20151
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|wird am 29.07.2019 um 11.45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die
Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen freies Vermögen zu
verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu
errichtendes Konto (vgl. BGH vom 07.02.2019 - IX ZR 47/18) einzuziehen und dort
zu verwahren.
Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei
denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Den Gläubigern des Schuldners wird die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender
Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt.
wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner zusätzlich
als Sachverständiger beauftragt, binnen
6 Wochen
ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 InsO).
Die Schuldnerin wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Maßnahmen dem
Gutachter Zutritt zu den Geschäftsräumen und zu allen Vermögenswerten zu
gestatten, sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu
gewähren.
Der Gutachter wird ermächtigt, Auskünfte über die Schuldnerin bei Dritten
insbesondere bei Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern und Behörden
einzuholen (§ 5 Abs. 1 InsO). Sofern sich Personen auf ein bestehendes
Zeugnisverweigerungsrecht berufen, können Auskünfte nur mit Einverständnis der
Schuldnerin eingeholt werden.
|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt
und einstweilen eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.07.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20151 HRB 20151: PMS GmbH Offsetdruck Print-Media-Solution, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Bestellt: Geschäftsführer: Buhr, Christopher Xaver, Freystadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
HRB 20151 HRB 20151:PMS GmbH Offsetdruck Print-Media-Solution, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat die Änderung der §§ 9 (Jahresabschluss) und 14 (Ab…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.