HRB 40344
PMC International Aktiengesellschaft
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neu-Isenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Neu-Isenburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 20.03.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMC International Aktiengesellschaft, Carl-Ulrich-Str. 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40344), vertr. d.: 1. Dr. Jochen Neese, (Vorstand), 2. Arne tom Wörden, (Vorstand),
sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
(25 % der Regelvergütung sowie
Zuschläge i.H.v. insg. 75 % der Regelvergütung)
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
1. xxx Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 440.176,15 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
In vorliegendem Fall wurden unter Gesamtwürdigung aller geltend gemachten Tatbestände Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % der Regelvergütung geltend gemacht, die sich folgende Bereiche bezogen:
-Betriebsfortführung über einen Zeitraum von 2 Monaten bei insgesamt 6 Betriebsstätten im Bundesgebiet;
-Übernahme der Arbeitgeberfunktion sowie der Vorfinanzierung des Verfahrens und in diesem Zusammenhang die Verhandlungen mit der Bank sowie die Korrespondenz mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit;
-die Bemühungen um eine Sanierung des Unternehmens;
-konzernrechtliche Verflechtungen / Beteiligungen
-datenschutzrechtliche Belastungen.
Zu Begründung im einzelne wird zunächst vollumfanglich auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 15.11.2022 verwiesen, der grundsätzlich gefolgt wird.
Die Insolvenzverwalterin hat bezüglich der Betriebsfortführung insbesondere berücksichtigt, daß sich schon durch den hierdurch erwirtschafteten Überschuß eine Mehrvergütung in Höhe von ca. 21 % der Regelvergütung ergeben hat, und dies in ihre Berechnung einbezogen. Die Berechnung konnte gerichtlicherseits nachvollzogen werden; auf den Antrag wird insoweit ebenfalls Bezug genommen.
Grundsätzlich bedenklich ist die Geltendmachung eines Zuschlags im Hinblick auf konzernrechtliche Verflechtungen, da die Sicherung des Vermögens im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung von der Beteiligung diverser Personen am schuldnerischen Unternehmen nicht beeinflußt wird. Rechtliche Problemstellungen aus der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung der Insolvenzschuldnerin können im Rahmen einer Sanierung bzw. der Erstellung eines Insolvenzplans (im eröffneten Verfahren) jedoch eine Rolle spielen und dort die Höhe des entsprechenden Zuschlags beeinflussen (hierzu näher Graeber / Graeber / InsVV-Online / RdNr. 179 zu § 11 InsVV).
Bezüglich der datenschutzrechtlichen Belastungen hat die Insolvenzverwalterin zudem im Rahmen der damaligen Erstberichterstattung eingeräumt, daß hier ein externes Unternehmen eingeschaltet worden war. Inwieweit hier noch eigene Mehrbelastungen hinzukamen, wurde nicht dargelegt.
Da die Verwalterin jedoch sowohl im Rahmen von Bereinigungen der eingangs zunächst angesetzten Regelsätze als auch im Rahmen von Abschlägen aufgrund von Überschneidungen von Tätigkeiten und auch im Hinblick auf Fremdvergaben hohe Abschläge vorgenommen hat und in der Gesamtschau ein Zuschlag von 75 % der Regelvergütung auf die Grundvergütung von 25 % noch als angemessen erscheint, hat das Gericht im Ergebnis von der Vornahme von Abzügen Abstand genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt. Die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens betrug insgesamt 3 angefangene Monate.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 05.08.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 03.09.2021,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 24.09.2021, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl einer anderen Insolvenzverwalterin § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann die Insolvenzverwalterin beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 28.07.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PMC International Aktiengesellschaft, Carl-Ulrich-Str. 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40344),
vertreten durch:
1. Dr. Jochen Neese, (Vorstand),
2. Arne tom Wörden, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main,
wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt,
einen Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro auf das Rechtsanwaltskonto von Herrn Rechtsanwalt Andreas Schröder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main als Treuhandkonto (IBAN DE64670700240061105347) zur treuhänderischen Verwahrung zur Begleichung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die von der Schuldnerin mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin nach dem 21.5.2021 zur Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes begründet wurden, zu separieren.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 205/21) vom 21.05.2021 ist ein vorläufige…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 26.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PMC International Aktiengesellschaft, Carl-Ulrich-Str. 4, 63263 Neu-Isenburg
(AG Offenbach am Main , HRB 40344),
vertreten durch:
1. Dr. Jochen Neese, (Vorstand),
2. Arne tom Wörden, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am
Main,
wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, die Vorfinanzierung der
Löhne und Gehälter für die insgesamt bei der Antragstellerin beschäftigten 17
Mitarbeiter für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis einschließlich 31.07.2021 durch
Mitzeichnung eines Kredits in Höhe von ca. 210.000,00 Euro vorzunehmen und die
hierdurch bedingte einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.150,00 Euro sowie
Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 3,30% p.a. auch im eröffneten
Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 II InsO zurückzuführen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/21 · PMC International Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/21
- Wirksam am
- 21.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 40344
International Aktiengesellschaft, Carl-Ulrich-Str. 4, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main, HRB 40344), vertr. d.: 1. Dr. Jochen Neese, (Vorstand), 2.
Arne tom Wörden, (Vorstand), ist am 21.05.2021 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
(Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91
30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Vorstand: Göritz, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: tom Wörden, Ar…
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Vorstand: Dr. Staude, Joachim, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Geändert, nun: Vorstand: Göritz, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Dr. Neese, Jochen, Bad Vilbel, *X…
HRB 40344 HRB 40344: PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Vorstand: Mich, Tanja, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Rasten, Günter, Pöcking, *XX.XX.XXXX…
HRB 40344 HRB 40344:PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg.Nicht mehr Vorstand: Wilhelm, Alexander Thomas, Dietzenbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Vorstand: Hugo, Harald, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Mich, Tanja, Frankfurt …
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Hugo, Harald, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg.Nicht mehr Vorstand: Dr. Rummel, Christoph, Monheim, *XX.XX.XXXX. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsicht…
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, (Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg).Bestellt als Vorstand: Göritz, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Hugo, Harald, Dietzenbach, *XX.XX.XXXX; Wilhe…
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg, (Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg).Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates…
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg (Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg). Die Hauptversammlung vom 08.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 Ziff. 7 (Genehmigtes Kapital) beschlosse…
HRB 40344 PMC International Aktiengesellschaft, Neu-Isenburg (Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg). Nicht mehr Vorstand: Dr. Baumruk, Robert V., Dreieich, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.