HRB 62965
PM Personalmanagement GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leverkusen
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Registerdaten
- Sitz
- Leverkusen
- Datenstand
- 2024-03-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 99 IN 136/24 · PM Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 136/24
- Wirksam am
- 17.07.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 62965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62965 eingetragenen PM Personalmanagement GmbH, Broichstr. 61, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christin Pfingst, Siebengebirgsstr. 35, 53229 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 136/24
Amtsgericht Bonn, 15.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 99 IN 136/24 · PM Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 136/24
- Wirksam am
- 23.12.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 62965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62965 eingetragenen PM Personalmanagement GmbH, Broichstr. 61, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christin Pfingst, Siebengebirgsstr. 35, 53229 Bonn
ist am 19.12.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 136/24
Amtsgericht Bonn, 20.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 99 IN 136/24 · PM Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 136/24
- Wirksam am
- 19.09.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 62965
Über das Vermögen
des PM Personalmanagement GmbH, Broichstr. 61, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christin Pfingst, Siebengebirgsstr. 35, 53229 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.09.2024, um 08:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.12.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 05.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 136/24
Bonn, 11.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 99 IN 136/24 · PM Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 136/24
- Wirksam am
- 18.06.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 62965
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des PM Personalmanagement GmbH, Broichstr. 61, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christin Pfingst, Siebengebirgsstr. 35, 53229 Bonn
ist am 18.06.2024, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 136/24
Amtsgericht Bonn, 18.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62965 HRB 62965: PM Personalmanagement GmbH, Leverkusen, Franz-Kail-Straße 2, 51375 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Broichstraße 61, 53227 Bonn.
HRB 62965 HRB 62965: PM Personalmanagement GmbH, Leverkusen, Rudolf-Straße-Straße 8, 51375 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Franz-Kail-Straße 2, 51375 Leverkusen.
HRB 62965 PM Personalmanagement GmbH, Leverkusen, Im Buschfeld 7, 51399 Burscheid. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rudolf-Straße-Straße 8, 51375 Leverkusen.
HRB 62965 PM Personalmanagement GmbH, Leverkusen (Bergische Landstr. 74-76, 51375 Leverkusen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2008. Gegenstand: die gewerbsmäßige Überlassung von …
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