HRB 9172

pm Abwicklungs GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Denkendorf

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Registerdaten

Sitz
Denkendorf
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. e-troFit GmbH Ingolstadt
  2. e-troFit GmbH Denkendorf
  3. pepper motion GmbH Denkendorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 65/24 · pepper motion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 65/24
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9172
IN 65/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

pepper motion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Hager Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Desch Wolfram

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 108 - 136 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 65/24 · pepper motion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 65/24
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9172
IN 65/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

pepper motion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Hager Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Desch Wolfram

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Simon Stepper, Deutschherrnstraße 1, 86551 Aichach für den Zeitraum 06.02.2024 bis 19.06.2026 wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 03.07.2026. Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 29.07.2026 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen den Antrag erhoben werden. Es war antragsgemäß zu entscheiden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 65/24 · pepper motion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 65/24
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9172
IN 65/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

pepper motion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Hager Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Desch Wolfram

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Frau Janke-Wiener, Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 24.06.2026. Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 29.07.2026 mitgeteilt, dass gegen den Antrag keine Einwände erhoben werden. Es war antragsgemäß zu entscheiden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9172 HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 30.…
HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 30.400,00 EUR auf 1.145.400,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 17.03.2022 ist die Satzung in §§ 3 (Stammkapital) und 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 1.145.400,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 15.02.2022 (Genehmigtes Kapital 2022/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 154.600,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9172 HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 30.…
HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 1.115.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 24.02.2022 ist die Satzung in §§ 3 (Stammkapital) und 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 1.115.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 15.02.2022 (Genehmigtes Kapital 2022/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 185.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9172 HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 85.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung…
HRB 9172: pepper motion GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 85.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital/Einlagen, Genehmigtes Kapital. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von Mobilitätslösungen und Kraftfahrzeugen im Bereich schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen ("Schwere Nutzfahrzeuge") insbesondere a) Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Design und Vertrieb von Mobilitätslösungen und Kraftfahrzeugen im Bereich schwere Nutzfahrzeuge zu Land, in der Luft und auf dem Wasser (Schwere Nutzfahrzeuge, Flugzeuge/-geräte, Schiffe, b) Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Design und Vertrieb (optisch und funktional) von neuen Fahrzeugen bzw. Mobilitätslösungen im Bereich Schwere Nutzfahrzeuge, c) Konzeption, Entwicklung, Herstellung Design und Vertrieb von Umrüstungslösungen von bestehenden Schweren Nutzfahrzeugen auf elektrische Antriebslösungen, d) Erbringung von Dienstleistungen für den Lebenszyklus der Produkte, e) Entwicklung von Fertigungsverfahren, f) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemlösungen für die Produktion von Schweren Nutzfahrzeugen mit elektrischen Antrieben, g) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Softwarelösungen für digitale Dienste und Services für Mobilitätslösungen aller Art, h) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Ladeinfrastrukturlösungen und Betankungslösungen für Schwere Nutzfahrzeuge mit elektrischen Antriebsvarianten, i) Durchführung von Beratungsleistungen für den Einsatz von Schweren Nutzfahrzeugen mit elektrischen Antriebslösungen sowie den Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur, j) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Komponenten, Steuergeräten, Softwarelösungen und weiterer Funktionen für Schwere Nutzfahrzeuge, k) Forschungstätigkeiten zur Weiterentwicklung von elektrischen Antriebslösungen sowie Softwarelösungen in und außerhalb von Schweren Nutzfahrzeugen, l) Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Batterien, Batteriespeichern sowie Batteriemanagement-Systemen. Neues Stammkapital: 1.085.000,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2022 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage um insgesamt bis zu 215.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Veränderungen
HRB 9172 HRB 9172: e-troFit GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.7.2021 hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung …
HRB 9172: e-troFit GmbH, Denkendorf, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.7.2021 hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: pepper motion GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von Mobilitätslösungen und Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere a) Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Design und Vertrieb von Mobilitätslösungen und Kraftfahrzeugen zu Land, in der Luft und auf dem Wasser (Fahrzeuge, Flugzeuge/-geräte, Schiffe), b) Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Design und Vertrieb (optisch und funktional) von neuen Fahrzeugen bzw. Mobilitätslösungen jeglicher Art, c) Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Design und Vertrieb von Umrüstungslösungen von bestehenden Nutzfahrzeugen auf elektrische Antriebslösungen, d) Erbringung von Dienstleistungen für den Lebenszyklus der Produkte, e) Entwicklung von Fertigungsverfahren, f) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemlösungen für die Produktion von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben, g) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Softwarelösungen für digitale Dienste und Services für Mobilitätslösungen aller Art, h) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Ladeinfrastrukturlösungen und Betankungslösungen für Fahrzeuge mit elektrischen Antriebsvarianten, i) Durchführung von Beratungsleistungen für den Einsatz von Fahrzeugen mit elektrischen Antriebslösungen sowie Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur, j) Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Komponenten, Steuergeräten, Softwarelösungen und weiterer Funktionen für Kraftfahrzeuge, k) Forschungstätigkeiten zur Weiterentwicklung von elektrischen Antriebslösungen sowie Softwarelösungen in und außerhalb von Kraftfahrzeugen, l) Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Batterien, Batteriespeichern sowie Batteriemanagementsystemen.
Veränderungen
HRB 9172 HRB 9172: e-troFit GmbH, Ingolstadt, Manchinger Straße 105, 85053 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 12.3.2021 hat die Änderung des § 1 Nr.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Denkendorf.…
HRB 9172: e-troFit GmbH, Ingolstadt, Manchinger Straße 105, 85053 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 12.3.2021 hat die Änderung des § 1 Nr.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Denkendorf. Geschäftsanschrift: Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf.
Neueintragungen
HRB 9172 HRB 9172: e-troFit GmbH, Ingolstadt, Manchinger Straße 105, 85053 Ingolstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.5.2019. Geschäftsanschrift: Manchinger Straße 105, 85053 Ingol…
HRB 9172: e-troFit GmbH, Ingolstadt, Manchinger Straße 105, 85053 Ingolstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.5.2019. Geschäftsanschrift: Manchinger Straße 105, 85053 Ingolstadt. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb einer Systemlösung zur Umrüstung von Kraftfahrzeugen aller Art von konventionellem Dieselantrieb zu Elektroantrieb, insbesondere, a) Entwicklung von elektrischen Antriebssträngen für Busse, Lkw und Fahrzeuge, b) Nachrüstung und Umstellung von Bussen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb, c) Erbringung von Dienstleistungen für den Lebenszyklus der Produkte, d) Entwicklung von Fertigungsverfahren, e) Herstellung von und Handel mit Umrüstungssätzen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hager, Andreas, Aichach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.