HRB 14948

Pleiser Camp GmbH

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Pleiserhohner Straße 12, 53639 Königswinter

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Königswinter
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.12.2025
Datenstand
2026-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hans Günther Zöller

Bergheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist: -Existenzgründung, -Unternehmenserwerb und -veräußerung, -Unternehmensführung und strategisches Management, -Marketing und Vertrieb, -Personal- und Sozialwesen, -Finanzmanagement, -Betriebliches Rechnungswesen und Controlling, -Verwaltung und Organisation, sowie das Management von Neubauten und der Handel mit Baustoffen. Gegenstand ist ferner -der Betrieb von Campingplätzen, -der Betrieb von Photovoltaikanlagen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 97 IN 212/19 · Pleiser Camp GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 212/19
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 14948
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 212/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14948 eingetragenen Pleiser Camp GmbH, Pleiserhöhner Sr. 12, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günther Zöller, Winfriedstr. 38, 50129 Bergheim

wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.

Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung (anteilig) bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprüche des laufenden Kalenderjahres sowie aller früheren Veranlagungszeiträume gegen das Finanzamt bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

97 IN 212/19
Amtsgericht Bonn, 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 97 IN 212/19 · Pleiser Camp GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 212/19
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 14948
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14948 eingetragenen Pleiser Camp GmbH, Pleiserhöhner Sr. 12, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günther Zöller, Krähenberg 13, 53949 Dahlem

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx €
Endbetrag xxx €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.03.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse xxx €.

Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 0 Gläubigern xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.01.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

97 IN 212/19
Amtsgericht Bonn, 20.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 97 IN 212/19 · Pleiser Camp GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 212/19
Wirksam am
20.03.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 14948
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14948 eingetragenen Pleiser Camp GmbH, Pleiserhöhner Sr. 12, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günther Zöller, Krähenberg 13, 53949 Dahlem

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
13.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

97 IN 212/19
Amtsgericht Bonn, 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 97 IN 212/19 · Pleiser Camp GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 212/19
Wirksam am
13.06.2024
Registerbezug
Siegburg, HRB 14948
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14948 eingetragenen Pleiser Camp GmbH, Pleiserhöhner Sr. 12, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günther Zöller, Winfriedstr. 38, 50129 Bergheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

97 IN 212/19
Amtsgericht Bonn, 12.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 14948 HRB 14948: Pleiser Camp GmbH, Königswinter, Pleiserhohner Straße 12, 53639 Königswinter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversa…
HRB 14948: Pleiser Camp GmbH, Königswinter, Pleiserhohner Straße 12, 53639 Königswinter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und Absatz 2 (Sitz) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihnen die Änderungen der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Euskirchen (bisher Amtsgericht Bonn HRB 17189) nach Königswinter beschlossen. Geschäftsanschrift: Pleiserhohner Straße 12, 53639 Königswinter. Gegenstand: Die Beratung, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist: -Existenzgründung, -Unternehmenserwerb und -veräußerung, -Unternehmensführung und strategisches Management, -Marketing und Vertrieb, -Personal- und Sozialwesen, -Finanzmanagement, -Betriebliches Rechnungswesen und Controlling, -Verwaltung und Organisation, sowie das Management von Neubauten und der Handel mit Baustoffen. Gegenstand ist ferner -der Betrieb von Campingplätzen, -der Betrieb von Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zöller, Hans Günther, Bergheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hausmann, Karl Egon, Mechernich, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.