HRB 106209
Platin 1362. GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59, 65203 WiesbadenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.05.2021
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Wu Yang
Chengdu, Sichuan Province
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1195/20 P-10-5 · Platin 1362. GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1195/20 P-10-5
- Wirksam am
- 21.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106209
vertreten durch:
Wu Yang, Chengdu, Sichuan Province/Chine, (Geschäftsführer), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergänzend zum Beschluss vom 25.11.2021 festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Die im Beschluss vom 25.11.2021 zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage von ursprünglich EUR 35.392.861,74 hat sich geändert und liegt tatsächlich bei EUR 57.114.678,39, weshalb dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein abweichender Betrag als Vergütung zusteht.
Inhaltlich wird des Weiteren vollumfänglich auf den Beschluss vom 25.11.2021 verwiesen. Die Vergütung war aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage anzupassen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 16.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1195/20 P-10-5 · Platin 1362. GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1195/20 P-10-5
- Wirksam am
- 26.11.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106209
25.11.2021
- Insolvenzgericht -
810 IN 1195/20 P-10-5
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Platin 1362. GmbH, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden (AG Frankfurt am Main, HRB 106209),
vertreten durch:
Wu Yang, Chengdu, Sichuan Province/Chine, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens, ergab sich für den vorläufigen Insolvenzverwalter umfangreiche Mehrarbeit.
Dies lag unter anderem an der Abwesenheit von Auskunftspersonen und Geschäftsunterlagen, was zu komplexen Ermittlungstätigkeiten geführt hat. Weiterhin war der vorläufige Insolvenzverwalter mit komplexen Sicherungsmaßnahmen, der Prüfung und Vorbereitung von alternativen Verwertungsoptionen, komplexen Rechtsverhältnissen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen befasst. Aufgrund des Auslandsbezugs, der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung und den damit verbundenen Haftungsrisiken, ergibt sich in der Gesamtbetrachtung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 165 % auf insgesamt 190 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
xxx
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106209 HRB 106209: Platin 1362. GmbH, Frankfurt am Main, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 1195/20 P-10-5 · Platin 1362. GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1195/20 P-10-5
- Wirksam am
- 27.04.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106209
Platin 1362. GmbH, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59,
65203 Wiesbaden (AG Frankfurt am Main, HRB 106209),
vertreten durch:
Wu Yang, Chengdu, Sichuan Province/Chine, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 10.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 22.07.2021, 10:30 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1195/20 P-10-5 · Platin 1362. GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1195/20 P-10-5
- Wirksam am
- 21.04.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106209
Platin 1362. GmbH, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59,
65203 Wiesbaden (AG Frankfurt am Main, HRB 106209), vertreten durch: Wu Yang,
Chengdu, Sichuan Province/China, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 90/21 P verbunden. Das
Verfahren 810 IN 1195/20 P führt. Löschungsfristen: Die Löschung von
Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106209 HRB 106209: Platin 1362. GmbH, Frankfurt am Main, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1195/20 P) vom 12.01.20…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1195/20 P-10-5 · Platin 1362. GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1195/20 P-10-5
- Wirksam am
- 13.01.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106209
Platin 1362. GmbH, c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Straße 59,
65203 Wiesbaden (AG Frankfurt am Main, HRB 106209), vertr. d.: Wu Yang,
Chengdu, Sichuan Province/Chine, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2021 um 16:45
Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie
die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR,
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998-0, Fax:
069/36506998-5555 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106209 HRB 106209: Platin 1362. GmbH, Frankfurt am Main, c/o Aqseptence Group GmbH, Passavant-Geiger-Straße 1, 65326 Aarbergen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Warth & Klein Grant Thornton AG, Hagenauer Stra…
HRB 106209 HRB 106209: Platin 1362. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaft…
HRB 106209 HRB 106209: Platin 1362. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2016. Gesc…
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