HRB 11174
Plaspo GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schnickmannstraße 14, 18055 RostockGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rostock
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.02.2021
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heiko Kühn
Au
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Eventmarketing, Veranstaltungsmanagement, Marketing und Design sowie der Betrieb und die An- und Verpachtung gastronomischer Einrichtungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu dem Antrag:
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem mit Herrn Peter Gunnar Rößner zu schließenden Vergleich über eine Zahlung von € 150.000,00 auf Geschäftsführerhaftungsansprüche
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.09.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen. Stimmabgaben, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 19.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu dem Antrag:
Dem mit Herrn Robert Plath geschlossenen Vergleich vom 15.12.2025 über Geschäftsführerhaftungsansprüche wird zugestimmt.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.02.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Stimmabgaben, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 20.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 08.11.2024
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu dem Antrag:
Der Klageerhebung gegen Herrn Peter Rößner wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG a.F. in Höhe von 460.634,54 € wird zugestimmt.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.12.2024 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Stimmabgaben, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 08.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 28.05.2024
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu dem Antrag:
Der Klageerhebung gegen Herrn Robert Plath wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG a.F., beschränkt auf einen Teilbetrag von rund € 150.000,00, wird zugestimmt.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.07.2024 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen. Stimmabgaben, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 10.11.2023
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.11.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 42 - 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.12.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 08.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 17.01.2023
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren d.
Plaspo GmbH, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Kühn, Bartlishaldenstraße 29, CH-9434 AU, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO über
die Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit der DAK-Gesundheit zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs gemäß § 133 Abs. 1 InsO
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.02.2023 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Stimmabgaben, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 12.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11174 HRB 11174: Plaspo GmbH, Rostock, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rostock (61a IN 390/20) vom 01.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
Forderungsprüfung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 01.02.2021
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Plaspo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer: Heiko Kühn, Schnickmannstraße
14, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
1. Das am 09.11.2020 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann
Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock
Telefon: 0381 49170
Telefax: 0381 491749
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
26.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.04.2021, damit die
Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit
den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.03.2021 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61a IN 390/20 · Plaspo GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 390/20
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Rostock, HRB 11174
In dem Verfahren über den Antrag
Plaspo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer: Heiko Kühn, Schnickmannstraße
14, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11174
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte arndt.law, Friedhofsweg 47, 18057 Rostock
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann
Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock
Telefon: 0381 49170, Fax: 0381 491749
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 09.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11174 HRB 11174: Plaspo GmbH, Rostock, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoppe, Roman, Rostock, *XX.XX.XXXX; Kühn, Benjamin Franklin, Au / Schweiz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäft…
HRB 11174 HRB 11174: Plaspo GmbH, Rostock, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Hoppe, Roman, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
HRB 11174 HRB 11174: Plaspo GmbH, Rostock, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Plath, Robert, Rostock, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kühn, Benjamin Frank…
HRB 11174 HRB 11174: Plaspo GmbH, Rostock, Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Rößner, Peter Gunnar, Rostock, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Plath, Robert…
HRB 11174 HRB 11174:Plaspo GmbH, Rostock, Kleine Wasserstr. 24, 18055 Rostock.Änderung der Geschäftsanschrift: Schnickmannstraße 14, 18055 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Rößner, Peter Gunnar, Rostock, *XX.XX.X…
HRB 11174 Plaspo GmbH, Rostock, Kleine Wasserstr. 24, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Sponholz, Karl, Heiligenhagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 11174 Plaspo GmbH, Rostock, Kleine Wasserstr. 24, 18055 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2008. Geschäftsanschrift: Kleine Wasserstr. 24, 18055 Rostock. Gegenstand: Even…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.