HRB 53191

Plasma International Technologies GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Neu-Isenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.10.2023
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Boris Lutterbach

Mühlheim am Main.

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Erstellung und der Vertrieb von innovativen Plasma- und Elektronik Systemen und Technologien sowie Hard- und Softwarelösungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 343/23 · Plasma International Technologies GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 343/23
Wirksam am
24.10.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53191
Geschäftsnummer: 8 IN 343/23
Am 16.10.2023 um 12:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Plasma International Technologies GmbH, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53191), vertr. d.: Boris Lutterbach, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 13.12.2023.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.12.2023.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.01.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 343/23 · Plasma International Technologies GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 343/23
Wirksam am
19.10.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53191
Amtsgericht Offenbach am Main
16.10.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 343/23

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Plasma International Technologies GmbH, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 53191),
vertreten durch: Boris Lutterbach, (Geschäftsführer),

wird heute um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 343/23 · Plasma International Technologies GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 343/23
Wirksam am
15.08.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53191
Az.: 8 IN 343/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Plasma International Technologies GmbH, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53191), vertr. d.: Boris Lutterbach, (Geschäftsführer), ist am 14.08.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 53191 HRB 53191: Plasma International Technologies GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die…
HRB 53191: Plasma International Technologies GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 53191 HRB 53191: Plasma International Technologies GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2020. Geschäftsanschrift: Dornhofs…
HRB 53191: Plasma International Technologies GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2020. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: Entwicklung, Erstellung und der Vertrieb von innovativen Plasma- und Elektronik Systemen und Technologien sowie Hard- und Softwarelösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lutterbach, Boris, Mühlheim am Main., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.