HRB 24581
Plantec Floorsystems GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Laubornstraße 9, 56357 MiehlenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Miehlen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 27.05.2020
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Reinhold Flemming
Miehlen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Ausführung, Überwachung und Herstellung von Industrieböden sowie Handel und Vermietung von Geräten und Maschinen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 04.11.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 08.05.2020 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Thomas Schümann zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 17.09.2024 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 85.553,44 €.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 25.000 € der Insolvenzmasse 40%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 € 25 %, von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 € 7%, von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 € 3%, von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 € 2%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 € 1% und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5%.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 25.000,00 € xxx €
25 % aus 25.000,00 € xxx €
7 % aus 35.553,44 € xxx €
Summe: xxx €
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV (n.F.).
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren gemäß § 4 Abs. 2 InsVV die weiteren Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs. 3 InsO i. H. v. xxx Euro geltend gemacht.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 04.11.2024
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 05.09.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 04.09.2024
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 15.02.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.03.2022 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 14.02.2022
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 28.09.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.11.2021 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.09.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 08.06.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Laubornstr. 9, 56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581), vertr. d.: Reinhold
Flemming, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 12.07.2021
nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 12.07.2021 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der
Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und
inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist
gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger
oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 07.06.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 17.12.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Laubornstr. 9, 56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581), vertr. d.: Reinhold
Flemming, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 20.01.2021
nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 20.01.2021 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der
Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und
inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist
gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger
oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 16.12.2020
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 14.09.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Laubornstr. 9, 56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581), vertr. d.: Reinhold
Flemming, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 16.10.2020
nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 16.10.2020 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der
Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und
inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist
gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger
oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 11.09.2020
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 07.07.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Floorsystems GmbH, Laubornstr. 9, 56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581),
vertreten durch: Reinhold Flemming, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin LL.M. Britt Gutmann, Emser Str. 31 b,
56076 Koblenz, hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 02.07.2020
Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 07.07.2020
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24581 HRB 24581: Plantec Floorsystems GmbH, Miehlen, Laubornstraße 9, 56357 Miehlen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 12.05.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581), vertr. d.: Reinhold Flemming,
(Geschäftsführer), ist am 08.05.2020 um 13:32 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Schümann, c/o Rechtsanwälte Becker
& Krüger, Adolf-Bach-Promenade 6, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/504274, Fax: 02603
/504272, E-Mail: tschuemann@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.07.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (06.08.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 11.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24581 HRB 24581: Plantec Floorsystems GmbH, Miehlen, Laubornstraße 9, 56357 Miehlen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 175/19) vom 26.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusät…
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 27.09.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
Laubornstr. 9, 56357 Miehlen (AG Koblenz, HRB 24581), vertr. d.: Reinhold
Flemming, (Geschäftsführer), wird heute, am 26.09.2019 um 16:54 Uhr mit
sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter
wird Rechtsanwalt Thomas Schümann, c/o Rechtsanwälte Becker & Krüger,
Adolf-Bach-Promenade 6, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/504274, Fax: 02603/504272,
E-Mail: tschuemann@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 26.09.2019,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 175/19 · Plantec Floorsystems GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 175/19
- Wirksam am
- 26.09.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24581
über das Vermögen der Plantec Floorsystems GmbH, Laubornstr. 9, 56357 Miehlen
(AG Koblenz, HRB 24581),
vertreten durch: Reinhold Flemming, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin LL.M. Britt Gutmann, Emser Str. 31 b, 56076 Koblenz, wird heute,
am 26.09.2019 um 10:45 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der
Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder
sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses
Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 26.09.2019
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 175/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24581 HRB 24581:Plantec Floorsystems GmbH, Miehlen, Laubornstraße 9, 56357 Miehlen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2015. Geschäftsanschrift: Laubornstraße 9, 56357 Miehlen. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.