HRB 31446
Planreal- Wohnen am Großen Garten GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Trebbin
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Registerdaten
- Sitz
- Trebbin
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 08.07.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH, Am Anger 1, 14959 Trebbin wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 2. Juli 2026, 35 IN 512/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 15.04.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 512/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 238.940,72 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 22.390,09 EUR, wovon noch die Verfahrenskosten in Abzug kommen, EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 11.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 12.02.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, Am Anger 1, 14959 Trebbin hat die Verwalterin am 03.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Februar 2025, 35 IN 512/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 23.05.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 04.07.2023 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Mai 2023, 35 IN 512/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446
P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Joachim Rosseburg wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 15.12.2020 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 12. November 2020, 35 IN 512/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 08.04.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446
P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Joachim Rosseburg, Am Anger 1, 14959 Trebbin wurden die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat Amt vom bis zum ausgeübt. Es
besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i. V. m. § 11 InsVV ein gesonderter
Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung
berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten
Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel
25 % der Vergütung der Verwalterin bezogen auf das Vermögen, auf das sich die
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des
Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 23.458,46
€. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer
(§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das
zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen
(auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe
können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den
Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren
Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 512/18, Amtsgericht Potsdam, 5. April 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31446 P HRB 31446 P: Planreal- Wohnen am Großen Garten GmbH, Trebbin, Am Anger 1, 14959 Trebbin. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 35 IN 512/18 Amtsgericht Potsdam) aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 04.03.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446
P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Joachim Rosseburg hat die Verwalterin am 27.02.2019 einen Antrag auf
Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag
kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab
Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 1. März 2019, 35 IN 512/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 512/18 · Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 512/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31446
(Geschäftsnummer)
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH, Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg
wurde am 31.01.2019 um 15:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzerwalterin wird
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene
Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den
Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung oder drei Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht
zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt
ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Potsdam, 31.01.2019
Insolvenzabteilung
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31446 P HRB 31446 P: Planreal- Wohnen am Großen Garten GmbH, Trebbin, Am Anger 1, 14959 Trebbin. Geschäftsanschrift: Am Anger 1, 14959 Trebbin; Gegenstand: Erwerb, Errichtung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und…
Rosseburg, Hans Jürgen Joachim Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Trebbin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2.
Klein, Christoph, *XX.XX.XXXX, Sankt Johann Tirol, Österreich, unbekannt; War Geschäftsführer: 3.
Melzer, Kay, *XX.XX.XXXX, Chemnitz, unbekannt; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.04.2011
zuletzt geändert durch Beschluss vom 07.09.2012
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 30071) nach Trebbin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 24.05.2011
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.