HRB 24845

Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Zülpich
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
15.05.2020
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Drita Ibshi

Euskirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-02

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Gegenstand des Unternehmens

Bauarbeiten sowie notwendige Generalunternehmerleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 97 IN 29/20 · Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 29/20
Wirksam am
13.10.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24845
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Kapellenstr. 30, 53879 Euskirchen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.05.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 20 Gläubigern auf yyy EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.07.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 13.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 97 IN 29/20 · Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 29/20
Wirksam am
31.07.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24845
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Kapellenstr. 30, 53879 Euskirchen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 31.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 97 IN 29/20 · Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 29/20
Wirksam am
31.07.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24845
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Sebastioanusstr. 12, 53879 Euskirchen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 245.044,59 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.782,92 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 31.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 97 IN 29/20 · Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 29/20
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24845
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Sebastioanusstr. 12, 53879 Euskirchen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24845 HRB 24845: Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH, Zülpich, Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (97 IN 29/20) vom 06.05.2020 ist über das Vermögen der Gesell…
HRB 24845: Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH, Zülpich, Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (97 IN 29/20) vom 06.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 24845 HRB 24845: Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH, Zülpich, Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2018, mehrfach geändert. Die …
HRB 24845: Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH, Zülpich, Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 95409) nach Zülpich, in Ziffer 3 und mit ihr die Stammkapitalerhöhung um 49.990,00 EUR auf 50.000,00 EUR und in Ziffer 5 beschlossen. Geändert; nunmehr Geschäftsanschrift: Guinbertstraße 1, 53909 Zülpich. Gegenstand: Bauarbeiten sowie notwendige Generalunternehmerleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert; nunmehr Geschäftsführer: Ibshi, Drita, Euskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.