HRA 728189

plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rudersberg

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Registerdaten

Sitz
Rudersberg
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-06-10

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 958/16 · plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
3 IN 958/16
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRA 728189
3 IN 958/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co.KG, Im Täle 20, 73635 Rudersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Prinz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 728189
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 728189 HRA 728189: plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co. KG, Rudersberg, Im Täle 20, 73635 Rudersberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 3 IN 958/16) a…
HRA 728189: plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co. KG, Rudersberg, Im Täle 20, 73635 Rudersberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 3 IN 958/16) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 958/16 · plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
3 IN 958/16
Wirksam am
03.12.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRA 728189
3 IN 958/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co.KG, Im Täle 20, 73635 Rudersberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 728189
- Schuldnerin -

1. Das am 15.11.2016 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
29.11.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830
Telefax: 0711 22558320
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
12.02.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 12.02.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
20.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 958/16 · plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
3 IN 958/16
Wirksam am
17.11.2016
Registerbezug
Stuttgart, HRA 728189
Amtsgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 3 IN 958/16

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der plan Z EnergyPrinzip
GmbH & Co.KG, Im Täle 20, 73635 Rudersberg (AG Stuttgart, HRA 728189),
vertreten durch: 1. plan Z GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch: 1.1. Gerhard Prinz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte M/S/L Dr.Silcher, Alexanderstr. 105,
70182 Stuttgart, wird heute, am 16.11.2016, um 16:00 Uhr, zur Sicherung der
künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21,
22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Oliver
Kirschnek, Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/22 55 830, Fax: 0711/22
55 83 20 bestellt. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragstellerin
(Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der
Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, wenn dieser nicht
verkündet wird, mit dessen Zustellung. Fällt das Fristende auf einen Sonntag,
einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf
des nächsten Werktages.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 728189 plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co. KG, Rudersberg, Im Täle 20, 73635 Rudersberg. (Planung, Projektierung und Montage von regenerativen Energiesystemen, die Schulung und Instruktion zu regenerativen Energien, in…
plan Z EnergyPrinzip GmbH & Co. KG, Rudersberg, Im Täle 20, 73635 Rudersberg. (Planung, Projektierung und Montage von regenerativen Energiesystemen, die Schulung und Instruktion zu regenerativen Energien, insbesondere der Solarenergie, und der Handel mit Komponenten regenerativer Energien, insbesondere mit Photovoltaik-Modulen, Wärmepumpen und Energiespeichern). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Täle 20, 73635 Rudersberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: plan Z gmbH, Althütte (Amtsgericht Stuttgart HRB 742870), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.