HRA 60479

Plagwitzer Gewerbepark GmbH & Co. KG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Plagwitzer Propco GmbH & Co. KG Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1957/25 · Plagwitzer Gewerbepark GMbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1957/25
Wirksam am
26.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRA 60479
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1957/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Plagwitzer Gewerbepark GmbH & Co. KG, Bismarkstraße 79, 10627 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRA 60479
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Plagwitzer Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Ulf Graichen

ergeht am 26.01.2026 nachfolgende Entscheidung:

Der Beschluss vom 13.10.2025, mit welchem die vorläufige Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und die Einstellung der Zwangsvollstreckung angeordnet wurde, wird aufgehoben.

Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. nur Hölzle in: Karsten Schmidt, Insolvenzordnung, 20. Auflage 2023, § 25 Rn. 8).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1957/25 · Plagwitzer Gewerbepark GMbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1957/25
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRA 60479
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1957/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Plagwitzer Gewerbepark GmbH & Co. KG, Bismarkstraße 79, 10627 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRA 60479
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Plagwitzer Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Ulf Graichen

ergeht am 13.10.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 13.10.2025 um 16:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Philipp Hackländer
c/o White & Case LLP
Hainstraße 8
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 9625450
Telefax: 0341 96254529
Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.