HRA 11260

PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Duisburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
26.05.2021
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Jörg Pirdzun

Mülheim an der Ruhr

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH

Duisburg

Prokurist(in)

Ole Pirdzun

Mülheim an der Ruhr

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 620 IN 128/25 · PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 128/25
Wirksam am
03.07.2026
Registerbezug
Duisburg, HRA 11260
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 128/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11260 eingetragenen PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Pridzun, Rheintörchenstraße 31, 47055 Duisburg und die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Pirdzun, Waldbleeke 53, 45481 Mülheim an der Ruhr,

ist am 02.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

620 IN 128/25
Amtsgericht Duisburg, 03.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 620 IN 128/25 · PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 128/25
Wirksam am
13.04.2026
Registerbezug
Duisburg, HRA 11260
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 128/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11260 eingetragenen PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Pirdzun, Waldbleeke 53, 45481 Mülheim an der Ruhr,

Unternehmensgegenstand: ingenieursmäßige Entwicklung und der Vertrieb von feuerfesten Produkten

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 14:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie der am 18.12.2024 und 05.08.2025 eingegangenen Gläubigeranträge.

Zugleich werden die Verfahren 620 IN 128/25 und 620 IN 1853/25 und 607 IN 70/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 23.06.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Zur Hinterlegungsstelle wird bestimmt:

NATIONAL-BANK AG, Bredeneyer Kreuz 1-3, 45133 Essen,
Konto-Nr.: 0009049440, BLZ 360 200 30
IBAN DE12 3602 0030 0009 0494 40,
BIC NBAGDE3EXXX.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 128/25
Duisburg, 09.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11260 HRA 11260: PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Einzelprokura: Pirdzun, Ole, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX.
HRA 11260: PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Einzelprokura: Pirdzun, Ole, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 11260 PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Duisburg …
PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 24931).
Neueintragungen
HRA 11260 PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. (Der Unternehmensgegenstand ist die ingenieursmäße Entwicklung und der Vertrieb von feuerfesten Produkten; die Gesells…
PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. (Der Unternehmensgegenstand ist die ingenieursmäße Entwicklung und der Vertrieb von feuerfesten Produkten; die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HR B 24074). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PiRé Feuerfeste Produkte GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 15338) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.