HRA 11260
PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Neuen Angerbach 28, 47259 DuisburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Duisburg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 26.05.2021
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörg Pirdzun
Mülheim an der Ruhr
PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH
Duisburg
Ole Pirdzun
Mülheim an der Ruhr
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH
HRB 24931 · Amtsgericht Duisburg
Pirdzun Vermietungs eGbR
GsR 68 · Amtsgericht Duisburg
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 620 IN 128/25 · PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 128/25
- Wirksam am
- 03.07.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 11260
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11260 eingetragenen PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Pridzun, Rheintörchenstraße 31, 47055 Duisburg und die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Pirdzun, Waldbleeke 53, 45481 Mülheim an der Ruhr,
ist am 02.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
620 IN 128/25
Amtsgericht Duisburg, 03.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 620 IN 128/25 · PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 128/25
- Wirksam am
- 13.04.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 11260
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11260 eingetragenen PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Pirdzun, Waldbleeke 53, 45481 Mülheim an der Ruhr,
Unternehmensgegenstand: ingenieursmäßige Entwicklung und der Vertrieb von feuerfesten Produkten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 14:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie der am 18.12.2024 und 05.08.2025 eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 128/25 und 620 IN 1853/25 und 607 IN 70/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle wird bestimmt:
NATIONAL-BANK AG, Bredeneyer Kreuz 1-3, 45133 Essen,
Konto-Nr.: 0009049440, BLZ 360 200 30
IBAN DE12 3602 0030 0009 0494 40,
BIC NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 128/25
Duisburg, 09.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11260 HRA 11260: PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Einzelprokura: Pirdzun, Ole, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX.
HRA 11260 PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: PiRé Feuerfeste Produkte Verwaltungs GmbH, Duisburg …
HRA 11260 PiRé Feuerfeste Produkte GmbH & Co. KG, Duisburg, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg. (Der Unternehmensgegenstand ist die ingenieursmäße Entwicklung und der Vertrieb von feuerfesten Produkten; die Gesells…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.