Handelsregister · HRB 11959

Chronologischer Auszug

Pinguin Spielhallenbetriebs-GmbH · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pinguin Spielhallenbetriebs-GmbH

b)
Augsburg

c)
Betrieb von Spielhallen und
Unterhaltungsautomaten mit
Gewinnmöglichkeit sowie die An- und
Verpachtung entsprechender
Einrichtungen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Rupp, Gudrun, Kauffrau, Augsburg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.04.1991
a)
02.08.2002
Dordic

b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.06.1991.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 SB.
2b)
Aystetten
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
An der Schinderlohe 19, 86482 Aystetten
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
24.01.2011
Hübler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.