HRB 9592

PIKSTEIN GmbH

Amtsgericht Lemgo · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Salzuflen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.11.2020
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Erdal Tastekin

Osnabrück

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretungsmacht ist durch die Insolvenz eingeschränkt.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld

wird heute, am 06.02.2026, um 16:12 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 06.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
03.01.2025
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 26.10.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

A.
Vorbemerkungen:
Auf den am 03.08.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag der Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren am 26.10.2020 über ihr Vermögen eröffnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Manfred Schmidt in Bielefeld zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die im Jahr 2012 gegründete Schuldnerin hatte den Handel mit Textilien, insbesondere mit Ober- und Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren, zum Geschäftsgegenstand.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung war bereits der operative Geschäftsbetrieb eingestellt. Mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit wurden die verbliebenen 3 Arbeitnehmer zum 31.07.2020 ordentlich gekündigt.

Zur Insolvenztabelle haben 42 Gläubiger 101 Forderungen angemeldet. An der Schlussverteilung nehmen voraussichtlich Forderungen im Gesamtvolumen von 221.407,22 € teil.

Mit Schriftsatz vom 05.12.2024 beantragt der Insolvenzverwalter unter Vorlage der Schlussrechnung die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Da dieses Insolvenzverfahren auf einen Antrag vom 03.08.2020 eingeleitet worden ist, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters nach den Regelungen der InsVV in der Fassung dieses Tages zu bestimmen.

B.
Berechnungsmasse
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Der Berechnungswert gemäß § 1 InsVV ergibt sich nach der Auswertung der Insolvenzbuchhaltung vom 05.12.2024 aus der Summe von folgenden Positionen:

Büroausstattung/Inventar 928,00 €
Warenbestand 232,00 €
Bankguthaben und Kasse 254,86 €
Erlöse aus Anfechtungen 200,00 €
Forderungen gegen den Gesellschafter 10.000,00 €
Vorsteuererstattungen 170,34 €
Zinsen 1.413,31 €
Sonstige Erträge 492,60 €

Summe der Einnahmen: 13.691,11 €

Von dieser Summe sind Abzüge gemäß § 1 Abs. 2 InsVV nicht vorzunehmen. Insbesondere mussten keine Zahlungen an aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger geleistet werden.
Auch hat eine Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren nicht stattgefunden.

Folglich sind Abzüge nach § 1 Abs. 2 InsVV nicht zu berücksichtigen, sodass es bei der oben ermittelten Berechnungsgrundlage i.H.v. 13.691,11 € verbleibt.

C.
Regelvergütung
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 42 Gläubigern auf ... €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.

D.
Externe Dienstleister; Verträge nach § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV
Der Insolvenzverwalter hat im eröffneten Verfahren in folgenden Bereichen Aufgaben delegiert und folgende Beträge aus der Masse gezahlt:

Empfänger Tätigkeit
Betrag netto
[...] Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer (Vertretung in einem Prozessverfahren)
1.218,80 €
[...] Zwangsvollstreckung
219,80 €
[...] Zwangsvollstreckung
219,80 €
[...] Zwangsvollstreckung
45,72 €
[...] Zwangsvollstreckung
59,76 €

Gesamtsumme: 1.763,88 €

Die Bevollmächtigung in Prozessverfahren betrifft Sonderaufgaben im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV (vgl. Haarmeyer/Mock, Insolvenzrechtliche Vergütung, 6. Aufl., § 5 Rn. 22).
Dagegen sind vollstreckungsrechtliche anwaltliche Tätigkeiten Regelaufgaben (BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - IX ZB 60/13 Rz. 23 ff.; LG Lübeck, Beschluss vom 02.07.2009 - 7 T 230/09).
Insgesamt wurden aus der Masse an beauftragte Hilfskräfte Honorare in Höhe von netto 1.763,88 € gezahlt.
Für Regelaufgaben wurden Rechtsanwaltsvergütungen i.H.v. 545,08 € gezahlt.
Insoweit kommt ein Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV wegen Arbeitserleichterung in Betracht (Zimmer, InsVV, 2. Aufl. 2021, § 3 Rn. 259 ff.; vgl. Ausführungen unter Abschnitt E).

E.
Zu- und Abschläge
Durch §§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO, 3 InsVV wird vorgegeben, dass bei der Vergütungsfestsetzung dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz in Gestalt von Zu- und Abschlägen Rechnung getragen werden soll.
I.
Zuschläge
Sachverhalte, für die eine Zuschlagsgewährung in Betracht zu ziehen wären, wurden weder vorgetragen noch sind solche anhand der Schlussrechnung erkennbar.
II.
Abschläge
Wie bereits oben ausgeführt, hat der Antragsteller einen Rechtsanwalt seiner Sozietät mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragt. Die Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags ist als Regelaufgabe einzustufen, sodass ein Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 InsVV wegen Arbeitserleichterung in Betracht zu ziehen ist (vgl. die Ausführungen unter Abschnitt D).
Mit diesen Delegationen wurde die Masse i.H.v. 545,08 € belastet. Die Arbeitserleichterung wird mit 5 % der Regelvergütung bewertet, sodass die Vergütung um ... € zu kürzen ist.
Weitere Anhaltspunkte für den Ansatz von Vergütungsabschlägen bietet das Verfahren nicht.

F.
Angemessene Vergütung/Gesamtvergütungssatz
Gemäß den vorstehenden Ausführungen ergibt sich ein Gesamtvergütungssatz von 95 %. Dieser Vergütungssatz erscheint für den festgestellten Aufwand insgesamt angemessen und gerechtfertigt (Schmidt/Wischemeyer/Wolgast, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung, InsVV 2022, § 3 Rn. 13).

G.
Auslagen
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Nach seiner Wahl kann der Verwalter bestimmen, ob er seine Auslagen für das Verfahren im Wege des Einzelnachweises oder unter Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 8 Abs. 3 InsVV geltend machen will.
Anstelle eines Einzelnachweises hat der Verwalter vorliegend pauschal abgerechnet.
Der pauschalierte Auslagenersatz nach § 8 Abs. 3 InsVV in Höhe von höchstens
30 % der Regelvergütung beträgt ... €.
Außerdem sind dem Verwalter die Kosten für die im Auftrag des Insolvenzgerichts durchgeführten Zustellungen zu erstatten. Diese sind nach BGH (Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZB 209/10 -) einheitlich mit einem Pauschalbetrag abzurechnen, wobei eine Pauschale von 2,70 € bis 2,80 € je Zustellung nicht zu beanstanden ist.
Für insgesamt 104 Zustellungen ergeben sich Zustellungskosten i.H.v. ... €.

H.
Zusammenfassung der Vergütung und Auslagen
Im Ergebnis ergibt sich folgende Berechnung zur Festsetzung:
[...]

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 03.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
10.12.2024
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.

Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.

Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 09.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 29.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
13.12.2023
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 12.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 101/20 · PIKSTEIN GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/20
Wirksam am
14.06.2023
Registerbezug
Lemgo, HRB 9592
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9592 eingetragenen PIKSTEIN GmbH, Lange Str. 24, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Tastekin

Geschäftszweig: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Elsa-Brändström-Straße 4, 33602 Bielefeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 210 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 101/20
Amtsgericht Detmold, 13.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9592 HRB 9592: PIKSTEIN GmbH, Bad Salzuflen, Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 101/20) vom 26.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahr…
HRB 9592: PIKSTEIN GmbH, Bad Salzuflen, Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 101/20) vom 26.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretungsmacht ist durch die Insolvenz eingeschränkt.
Neueintragungen
HRB 9592 HRB 9592: PIKSTEIN GmbH, Bad Salzuflen, Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2012 mit Änderung vom 12.04.2018. Die Gesellschafterversamml…
HRB 9592: PIKSTEIN GmbH, Bad Salzuflen, Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2012 mit Änderung vom 12.04.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Dissen a.T.W. (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 206732) nach Bad Salzuflen beschlossen. Geschäftsanschrift: Langestraße 24, 32105 Bad Salzuflen. Gegenstand: Handel mit Textilien, insbesondere mit Oberbekleidung, Berufskleidung und ähnlichen Handelswaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tastekin, Erdal, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.