HRA 27254 HB
PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRA 27254 HB Änderung der Firma: HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Sitz der Firma: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 28757 Bremen ist aufgehoben. Änderung zur Zweign…
Änderung der Firma:
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Sitz der Firma: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 28757 Bremen ist aufgehoben. Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 2: nunmehr: Beerdigungs-Institut BISCHOFF & KATHMEYER, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG
28779 Bremen
Lüssumer Straße 101, 28779 Bremen; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Umfirmierung; Persönlich haftender Gesellschafter: Stubbe Beteiligungs GmbH, Bremen
(Amtsgericht Bremen, HRB 14334 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Sitz der Firma: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 28757 Bremen ist aufgehoben. Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 2: nunmehr: Beerdigungs-Institut BISCHOFF & KATHMEYER, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG
28779 Bremen
Lüssumer Straße 101, 28779 Bremen; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Umfirmierung; Persönlich haftender Gesellschafter: Stubbe Beteiligungs GmbH, Bremen
(Amtsgericht Bremen, HRB 14334 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 27254 HB Änderung der Firma: HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Kathmeyer, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr.…
Änderung der Firma:
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Kathmeyer, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, 28757 Bremen, Gerhard-Rohlfs-Str. 51, 28757 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut Horst Kathmeyer OHG, Inhaber Christian und Thomas Stubbe mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 21141 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Kathmeyer, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, 28757 Bremen, Gerhard-Rohlfs-Str. 51, 28757 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut Horst Kathmeyer OHG, Inhaber Christian und Thomas Stubbe mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 21141 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27254 HB HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellsc…
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Nicola Stubbe Handelsgesellschaft mbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 14334 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließe. Kommanditgesellschaft.
HRA 27254 HB Änderung der Firma: HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Bischoff, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. …
Änderung der Firma:
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Bischoff, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG
28779 Bremen, Lüssumer Straße 101, 28779 Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut Wilhelm Bischoff OHG Inhaber Christian & Thomas Stubbe mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 20685 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Beerdigungsinstitut Bischoff, Zweigniederlassung der PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG
28779 Bremen, Lüssumer Straße 101, 28779 Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut Wilhelm Bischoff OHG Inhaber Christian & Thomas Stubbe mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 20685 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRA 27254 HB Änderung der Firma: HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Ta…
Änderung der Firma:
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut "PIETÄT" Gebr. Stubbe oHG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 11592 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27254 HB: PIETÄT Gebr. Stubbe GmbH & Co. KG, Bremen, Humboldtstraße 190, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beerdigungsinstitut "PIETÄT" Gebr. Stubbe oHG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 11592 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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