HRA 5698
PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Obertshausen
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Registerdaten
- Sitz
- Obertshausen
- Datenstand
- 2025-01-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Gebr. Picard Lederwarenfabrik Obertshausen
- Gebr. Picard Lederwarenfabriken Obertshausen
- Gebr. Picard Lederwarenfabriken GmbH & Co Kommanditgesellschaft Obertshausen
- Gebr. Picard Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obertshausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 548/26 · PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 548/26
- Wirksam am
- 03.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 5698
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.09.2026,
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Mittwoch, 21.10.2026, 10:30 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch die Sachwalterin abgehalten. (Berichtstermin)
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung/ Beibehaltung/ Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§§ 67, 68 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
- die Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und ggf. abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Abs.2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin (§ 157 InsO) .
[Die Gläubigerversammlung kann die Sachwalterin oder die Schuldnerin beauftragen, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten, und demjenigen das Ziel des Plans vorgeben. Die
Entscheidung kann in späteren Termin geändert werden (§ 157 InsO)],
- Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, welches die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
- die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn die Sachwalterin zustimmt (§ 277 InsO)
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO).
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 12.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Termin am Mittwoch, 21.10.2026, 10:30 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main zu erscheinen, werden aus organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle der Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenden Personen) spätestens bis zum 19.10.2026 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen!
Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) Im Falle des Erscheinen als Bevollmächtigter eines Gläubigers eine ausreichende Vollmacht/ ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen!
Offenbach am Main, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 548/26 · PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 548/26
- Wirksam am
- 01.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 5698
01.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 548/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRA 5698),
vertreten durch:
1. PICARD Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Martin Maximilian Picard, (Geschäftsführer),
1.2. Georg Picard, (Geschäftsführer),
1.3 Rafael Belzer (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.09.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nadja Raiß, K&L Gates LLP, Bockenheimer Landstr. 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069945196491, Fax: 069945196499, E-Mail: Nadja.Raiss@klgates.com
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung der Sachwalterin eingehen.
Die Sachwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Jacobs GmbH, Geschäftsführer Michael Jacobs, Büssingstraße 6, 64859 Eppertshausen,
- Stefan Lotz, Wiesenstraße 13, 63165 Mühlheim am Main
- Dr. Wolfgang Göpfert, MAS&P Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Kaiserring 48-50, 68161 Mannheim
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G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Nadja Raiß vom 27.08.2026.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Im Übrigen hat der vorläufige Gläubigerausschuss der Anordnung zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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HRA 5698 PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Obertshausen, (Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen).Prokura erloschen: Aulbach, Margarete, geb. Betz, Obertshausen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.