HRB 7072

Pia & Co Entertainment GmbH

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stadtallendorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.09.2019
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ivan Pia

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Gegenstand des Unternehmens

Aufstellung von Geldspielgeräten und Unterhaltungsgeräten und alles was zu dem Betrieb gehört.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 108/19 (25) · Pia & Co Entertainment GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 108/19 (25)
Wirksam am
25.11.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 7072
Geschäfts-Nr. 22 IN 108/19 (25)

In dem Insolvenzverfahren Pia & Co Entertainment GmbH, Niederkleiner Str. 7,
35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRB 7072), vertr. d.: Ivan Pia,
(Geschäftsführer), wird für die bis zum 24.11.2020 nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der
Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen
die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 29.12.2020 bei dem Gericht
eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als
festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 108/19 (25) · Pia & Co Entertainment GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 108/19 (25)
Wirksam am
26.05.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 7072
Geschäfts-Nr. 22 IN 108/19 (25)

In dem Insolvenzverfahren Pia & Co Entertainment GmbH, Niederkleiner Str. 7,
35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRB 7072), vertr. d.: Ivan Pia,
(Geschäftsführer), wird für die bis zum 20.05.2020 nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der
Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen
die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 24.06.2020 bei dem Gericht
eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als
festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 20.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 108/19 (25) · Pia & Co Entertainment GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 108/19 (25)
Wirksam am
28.11.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 7072
22 IN 108/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pia & Co
Entertainment GmbH, Niederkleiner Str. 7, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg ,
HRB 7072), vertr. d.: Ivan Pia, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg/Lahn eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 07.10.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
48.254,13 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 27.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7072 HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 108/19 (25) · Pia & Co Entertainment GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 108/19 (25)
Wirksam am
23.08.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 7072
22 IN 108/19 (25): Über das Vermögen der Pia & Co Entertainment GmbH,
Niederkleiner Str. 7, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRB 7072), vertr. d.:
Ivan Pia, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2019 um 10:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.10.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 20.11.2019, 09:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 22.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 108/19 (25) · Pia & Co Entertainment GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 108/19 (25)
Wirksam am
26.07.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 7072
22 IN 108/19 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pia &
Co Entertainment GmbH, Niederkleiner Str. 7, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg ,
HRB 7072), vertr. d.: Ivan Pia, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2019 um 11:20
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/
98292-18, Fax: 0641/98292-16 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7072 HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die e…
HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Des Weiteren wurden Änderungen in den §§ 6 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 7072 HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2018 mit Änderung vom 24.01.2018. Ge…
HRB 7072: Pia & Co Entertainment GmbH, Stadtallendorf, Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2018 mit Änderung vom 24.01.2018. Geschäftsanschrift: Niederkleiner Straße 7, 35260 Stadtallendorf. Gegenstand: Aufstellung von Geldspielgeräten und Unterhaltungsgeräten und alles was zu dem Betrieb gehört. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pia, Ivan, Gießen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.