HRB 60894
PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRB 60894 B HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstraße 67, 13158 Berlin. Prokura: 2. Wiehle, Jacqueline, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsver…
HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstraße 67, 13158 Berlin. Prokura: 2.
Wiehle, Jacqueline, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die theplatform GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 81856 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Wiehle, Jacqueline, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die theplatform GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 81856 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 60894 B HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstraße 67, 13158 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hertzstraße 67, 13158 Berlin
HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstraße 67, 13158 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hertzstraße 67, 13158 Berlin
HRB 60894 B HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der…
HRB 60894 B: PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Complex Computing GmbH Büro für Computersysteme und Branchenlösungen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 42963 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 60894 B PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2013 und der Zustimmungsb…
PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die I+L Informatik + Logistik GmbH mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 85529 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
HRB 60894 B PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversam…
PI Informatik Projektierung von Informationssystemen & Informatikservice GmbH, Berlin, Hertzstr. 61, 13158 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.0.2012 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Model Labs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 122194 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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