HRB 12461

Phoenix Security GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cottbus

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Registerdaten

Sitz
Cottbus
Datenstand
2024-12-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 241/19 · Phoenix Security GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 241/19
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 12461
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Phoenix Security GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 12461), Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus wird das Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, den 12. Oktober 2026
Az.: 63 IN 241/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 241/19 · Phoenix Security GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 241/19
Wirksam am
10.05.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 12461
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Phoenix Security GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12461), Geschäftszweig: Sicherheitsdienstleistungen, vertr. d. d. GF Nikolai Kurdjumow, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus -, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 28. April 2022 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Donnerstag, 23. Juni 2022, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 96.505,75 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Kosten 32.421,91 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 04.05.2022, 63 IN 241/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 241/19 · Phoenix Security GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 241/19
Wirksam am
22.07.2020
Registerbezug
Cottbus, HRB 12461
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Phoenix Security GmbH, Sielower
Landstraße 35, 03044 Cottbus, ist am 6.7.2020 bei Gericht die Anzeige des
Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210
InsO).Cottbus, den 17. Juli 2020, 63 IN 241/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12461 CB HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufg…
HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 241/19 · Phoenix Security GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 241/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 12461
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Security GmbH (HRB
12461 Registergericht Cottbus), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Nikolaj Kurdjumow, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus, wurde am 01.10.2019,
um 09:06 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsan-walt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 13, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insol-venzgläubiger sind bis zum 29.10.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 08.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz
1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 28. November 2019. Spätestens an diesem Tag
muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen
widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Ver-wertung der Masse (§§
149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Be-schluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. Oktober 2019,
Az.: 63 IN 241/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 241/19 · Phoenix Security GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 241/19
Wirksam am
03.09.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 12461
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Phoenix Security GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB
12461), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolai Kurdjumow, Sielower
Landstraße 36, 03044 Cottbus, Schuldnerin, Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-Liebknecht-Straße 35, 03044
Cottbus
ist heute, am 03.09.2019, um 10.29 Uhr Rechtsanwalt Thomas Krafft,
Otto-Nagel-Straße 13, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22
InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 03.09.2019, 63 IN 241/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12461 CB HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus
HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Sielower Landstraße 35, 03044 Cottbus
Neueintragungen
HRB 12461 CB HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Mühlenstr. 7, 03046 Cottbus. Name der Firma: Phoenix Security GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 7, 03046 Cottbus; Gegenstand: Erbring…
HRB 12461 CB: Phoenix Security GmbH, Cottbus, Mühlenstr. 7, 03046 Cottbus. Name der Firma: Phoenix Security GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 7, 03046 Cottbus; Gegenstand: Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Kurdjumow, Nikolai, *XX.XX.XXXX, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.02.2016

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