HRB 1731
Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Stadtbruch 6, 34471 VolkmarsenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Volkmarsen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.06.2023
- Datenstand
- 2026-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gunter Wodara
Bad Arolsen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenStefan Zubrod
Kassel
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
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Phönix Valve Group GmbH
HRB 1922 · Amtsgericht Korbach
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Phönix Armaturen Verwaltungs GmbH Volkmarsen
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Industriearmaturen, Messgeräten und einschlägigen Erzeugnissen sowie dem Handel damit.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 7/23 · Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/23
- Wirksam am
- 13.03.2025
- Registerbezug
- Korbach, HRB 1731
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 317,93 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.914.120,45 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Betrieb der Schuldnerin von seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwaler am 17.02.2023 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2023 fortgeführt.
Der Betrieb beschäftigte zu Beginn der vorläufigen Verwaltung 155 Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine mittelgroße Kapitalgesllschaft mit einem Jahresumsatz von 26 Mio. Euro. Während der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden anfänglich -auch am Wochenende- tägliche, später wenigstens wöchentliche Besprechungstermine durchgeführt und der operative Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Dies brachte unzählige Gespräche, Schreiben, Telefonate mit sich. Bei den Mitarbeitern, Dienstleistern und Lieferanten der Schulderin bestand höchste Unsicherheit, der mit umfangreicher Kommunikation entgegengewirkt worden ist, was letztlich zur übertragenden Sanierung geführt hat. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten konnten aufrechterhalten werden, was für die Sanierung sehr wichtig war. Das betriebliche Rechnungswesen, Planrechnung und Controlling der Schuldnerin musste, insbesondere im Bereich des Controlling, intensiviert und neu aufgestellt werden. Es wurden durch das Team des Insolvenzverwalters und einen hinzugezogenen Berater ca. 1.000 laufende und neue Projekte neu kalkuliert und entweder zur Fertigung freigegeben oder neu mit den Kunden verhandelt. Für die Betriebsfortführung ist ein Zuschlag von 120 % angemessen. Zur endgültigen Berechnung der Zuschlagshöhe, siehe unter 2.
Es waren 155 Mitarbeiter beschäftigt, mit denen 7 Mitarbeiterversammlungen durchgeführt wurden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat durch Kündigung freigewordene Stellen nachbesetzt, Kündigungsschutzklagen geführt, es wurden auch eine Vielzahl von Einzel- und Gruppengesprächen mit den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall geführt, der vorläufige Insolvenzveralter hat an den wöchentlich statttfindenden Führungskräftemeeting teilgenommen. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung musste zweimal rolliert werden.Bei der Schuldnerin waren personelle Überkapazitäten vorhanden, es wurde daher mit Unterstützung der Kanzlei K&L Gates LLP mit dem Betriebsrat der Schuldnerin Verhandlungen zum Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste und Insolvenzsozialplan geführt. Der Insolvenzverwalter hat in den Bereichen Arbeitnehmer, Insolvenzgeldvorfinanzierung und Sozialplan überobligatorische und enorm aufwändige Tätigkeiten entfaltet, die einen Zuschlag von 55 % rechtfertigen.
Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen der Sanierungsbemühungen eine interantionalen Investorenprozess angestoßen und unter Einschaltung des international erfahrenen Beratungsunternehmen Sigma Corporate Finace GmbH mit drei Investorengruppen eine Lösung verhandelt, die den Verkauf und die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte aller Phönix-Gruppengesellschaften zum Gegenstand hat. Kurz vor Abschlus der Verhandlungen mussten auf Druck der Käufer intensive Nachverhandlungen stattfinden. Parallel zu den Verhandlugen mit potentiellen Käufern wurde, für den Fall, dass kein Investor gefunden werden konnte, ein Sanierungskonzept/Mitarbeiterabbaukonzept mit den anwaltlich vertretenen Betriebsrat verhandelt. Für die Sanierungsbemühungen ist ein Zuschlag von 75 % gerechtfertigt.
Die Schuldnerin war in einer internationalen Unternehmensgruppe, bestehend aus insgesamt sieben Unternehmen, mit anderen Unternehmen verflochten. Die Insolvenz der Schuldnerin hatte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte "Phönix-Gruppe". Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sich intensiv mit den Verflechtungen auseinandersetzen müssen. Er musste die über Jahre gewachsenen Leistungsbeziehungen in der Gruppe verstehen und rechtlich abgrenzen. Die Verflechtungen und Beziehungen zu Kunden basierten auf teilweise unzureichend dokumentierten Vertragsabsprachen, es war daher nötig, neue Absprachen zu treffen, diese zu verschriftlichen, oder die alten Absprachen aufzulösen um somit einen ungehinderten Liquiditätsfluss herzustellen. Diese überobligatorische Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtfertigt einen Zuschlag von 50 %.
Wie oben erwähnt hat die Schuldnerin durch die Unternehmensstruktur Auslandsbezug. Auch die Beteiligung zahlreicher ausländischer Kunden, Gläubiger, Lieferanten brachte Schwierigkeiten im sprachlichen und rechtlichen Bereich mit sich. Es ist ein erhöhter Klärungs- und Erklärungsbedarf entstanden. Gegenüber einem Normalverfahren ist daher wegen damit einhergehendem höheren Aufwand ein Zuschlag von 25 % gerechtfertigt.
Im Insolvenzeröffnungsverfahren sind über 300 Gläubiger bekannt geworden, dies hat einen erheblichen Mehraufwand für den vorläufigen Verwalter mit sich gebracht, der mit 20 % Zuschlag angemessen auszugleichen ist.
Die intensive Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss, es wurden sieben Sitzugen durchgeführt, außerdem der Ausschuss über alle Vorgänge informiert und durchgehend mit aktuellen Zahlen versorgt, rechtfertigt einen Zuschlag von 20 % auf die Vergütung des vorläufigen Verwalters.
Die Schuldnerin war der größte Arbeitgeber in der Stadt Volkmarsen und hatte auch über die Gemeindegrenze eine große wirtschaftliche Bedeutung. Daher war das Interesse der Medien an dem Verfahren überdurchschnittlich hoch. Die daher für den vorläufigen Insolvenzverwalter notwendig gewordene Pressearbeit, die auch nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Sanierungsbemühungen haben kann, rechtfertigt einen Zuschlag von 15 %.
Zusammen wären Zuschläge von 337,93 % festzusetzen.
In der Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Zuschlagstatbestände reduziert sich dieser Zuschlag um 20 % auf 317,93 %.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 3.987.846,56 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 120 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 77,93 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 12.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 7/23 · Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/23
- Wirksam am
- 24.01.2025
- Registerbezug
- Korbach, HRB 1731
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Korbach, 23.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 7/23 · Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/23
- Wirksam am
- 19.06.2023
- Registerbezug
- Korbach, HRB 1731
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Strumpf, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7191837-0, Fax: 069/7191837-69.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.07.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 28.07.2023, 11:00 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 19.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 7/23 · Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/23
- Wirksam am
- 17.02.2023
- Registerbezug
- Korbach, HRB 1731
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 17.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: D'Auria Masullo, Andrew, Richfield, Ohio / USA - Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Prok…
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Arnd, Worms, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Varwijk, Peter, Essen,…
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Prokura erloschen: Röder, Detlef, Warburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: White, James David, Stony Brook, New York / USA - Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Bes…
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Prokura erloschen: Zahn, Helmut, Volkmarsen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Müller, Arnd, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert, Matthias, Hofgeismar, *XX.XX.XXXX.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Arnd, Worms, *XX.XX.XXXX.
HRB 1731 HRB 1731: Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Prokura erloschen: Fichtner, Michael, Volkmarsen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1731 Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fichtner, Lothar, Volkmarsen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: White, James David, Sto…
HRB 1731 Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlo…
HRB 1731 Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 1731 Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Mit der Strack GmbH, Barleben (Amtsgericht Stendal, HRB 113906) als herrschendem Unternehmen ist am 11.02.2011 ein Gewinnabf…
HRB 1731 Phönix Armaturen-Werke Bregel GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosam, Markus, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schubert, Matthias, Hofgeis…
HRB 1731 Phönix Armaturen Verwaltungs GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen.Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma ge…
HRB 1731 Phönix Armaturen Verwaltungs GmbH, Volkmarsen, Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmarsen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2010. Geschäftsanschrift: Am Stadtbruch 6, 34471 Volkmar…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.