HRB 16167
PhoeniKs Produktion GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gelsenkirchen
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Registerdaten
- Sitz
- Gelsenkirchen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 4 1 IN 138/24 · PhoeniKs Produktion GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 138/24
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PhoeniKs Produktion GmbH, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen, vertreten durch die Vertreterin ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Gz.: 01370/24 und den Geschäftsführer Matthias Cleffmann
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 16167
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 11.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 969.655,45 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.09.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Gegenseite wurde ordnungsgemäß angehört, hat aber keine Einwendungen erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 10.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 1 IN 138/24 · PhoeniKs Produktion GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 138/24
- Wirksam am
- 17.09.2025
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PhoeniKs Produktion GmbH, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen, vertreten durch die Vertreterin ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Gz.: 01370/24 und den Geschäftsführer Matthias Cleffmann
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 16167 - Schuldnerin -
Mit Schriftsatz vom 11.09.2025 wurde der Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters bei Gericht eingereicht. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.
Amtsgericht Crailsheim, 16.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 1 IN 138/24 · PhoeniKs Produktion GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 138/24
- Wirksam am
- 24.06.2025
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PhoeniKs Produktion GmbH, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen, vertreten durch die Vertreterin ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Gz.: 01370/24 und den Geschäftsführer Matthias Cleffmann
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 16167
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 24.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 1 IN 138/24 · PhoeniKs Produktion GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 138/24
- Wirksam am
- 13.05.2025
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PhoeniKs Produktion GmbH, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen, vertreten durch die Vertreterin ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Gz.: 01370/24 und den Geschäftsführer Matthias Cleffmann
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 16167
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren insoweit aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
2. Auf Antrag des Sachwalters vom 09.05.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigersammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens in Teilen oder als Ganzes auch an einen besonders Interessierten
der Termin bestimmt auf
Montag, 23.06.2025, 14:30 Uhr
Sitzungssaal 2160, 2. OG, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 12.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 1 IN 138/24 · PhoeniKs Produktion GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 138/24
- Wirksam am
- 29.01.2025
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PhoeniKs Produktion GmbH, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen, vertreten durch die Vertreterin ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Gz.: 01370/24 und den Geschäftsführer Matthias Cleffmann
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 16167
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.01.2025 um 09.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711-7696880
Telefax: 0711-76968850
Email: ulm@pluta.net
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.03.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.04.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16167 HRB 16167: PhoeniKs Produktion GmbH, Gelsenkirchen, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr di…
HRB 16167 HRB 16167: PhoeniKs Produktion GmbH, Gelsenkirchen, Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Burgtorf, Holger, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Dr. Rudloff, Hilmar, Bad Merg…
HRB 16167 HRB 16167: PhoeniKs Produktion GmbH, Gelsenkirchen, Magedburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen. Von Amts wegen berichtigt Geschäftsanschrift: Magdeburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen.
HRB 16167 HRB 16167: PhoeniKs Produktion GmbH, Gelsenkirchen, Magedburger Straße 37, 45881 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 3…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.