HRB 215282

Philippine Technische Kunststoffe GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schkopau

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Registerdaten

Sitz
Schkopau
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Schkopau,

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 178/23 · Philippine Technische Kunststoffe GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 178/23
Wirksam am
17.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 215282
21 IN 178/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRB 215282), vertr. d.: Volker Hindermann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.125.181,58 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge wie folgt geltend:

a) Betriebsfortführung 0,2
b) Vorbereitung übertragende Sanierung 0,1
c) Vielzahl von Arbeitnehmern 0,15

In Summe wird also ein Zuschlag von 0,45 geltend gemacht.

Hinsichtlich der einzelnen Zuschläge wird auf die zutreffende Begründung im Vergütungsantrag verwiesen. So sind die geltend gemachten Zuschläge auch unter Beachtun der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung als angemessen anzusehen (vgl. Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 116-118 ; BeckOK InsR/Budnik, 44. Ed. 1.8.2026, InsVV § 3 Rn. 23 ; MüKoInsO/Riedel, 5. Aufl. 2025, InsVV § 3 Rn. 38)

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 16.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 178/23 · Philippine Technische Kunststoffe GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 178/23
Wirksam am
03.01.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 215282
21 IN 178/23: Über das Vermögen der Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRB 215282), vertr. d.: Volker Hindermann, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 02.01.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 178/23 · Philippine Technische Kunststoffe GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 178/23
Wirksam am
13.10.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 215282
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRB 215282), vertr. d.: Volker Hindermann, (Geschäftsführer), wird heute, am 13.10.2023 um 12:07 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 13.10.2023,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 178/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 215282 HRB 215282: Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Schkopau, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kempe, Joachim, Filsen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäft…
HRB 215282: Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Schkopau, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kempe, Joachim, Filsen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brings, Patrik, Lahnstein, *XX.XX.XXXX; Lemler, Bernhard, Osterspai, *XX.XX.XXXX; Ruthmann, Hubert, Hunzel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215282 HRB 215282:Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Schkopau, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2014 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzu…
HRB 215282:Philippine Technische Kunststoffe GmbH, Schkopau, Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2014 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. D!e Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Kunststoffwerk Philippine GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, der EPS-ilon GmbH & Co. KG, der Philippine Gmbh & Co. Technische Kunststoffe Kommanditgesellschaft und der VENA Verpackungs-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Kempe, Joachim, Filsen, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Udo, Lahnstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215282 Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eckhardt, Klaus, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eckhardt, Klaus, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215282 Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Der Gewinnabführungsvertrag vom 23.08.2005 mit der Philippine GmbH & Co. Technische Kunststoffe Kommanditgesellschaft mi…
Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Der Gewinnabführungsvertrag vom 23.08.2005 mit der Philippine GmbH & Co. Technische Kunststoffe Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRA 3558 ) ist durch Aufhebung zum 31.12.2009 beendet. Die Gesellschaft hat am 04.11.2010 mit der Philippine GmbH & Co. Technische Kunststoffe Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRA 3558) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 24.11.2010 zugestimmt. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 215282 Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wittmund, Karl-Heinz, Merseburg, *XX.XX.XXXX.
Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wittmund, Karl-Heinz, Merseburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215282 Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Bestellt: Geschäftsführer: Kempe, Joachim, Rhens, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Udo, Mendig, *XX.XX.XXXX.
Philippine Technische Kunststoffe GmbH,, Schkopau, (Am Lauchagrund 4, 06258 Schkopau). Bestellt: Geschäftsführer: Kempe, Joachim, Rhens, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Udo, Mendig, *XX.XX.XXXX.

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