HRA 97967

Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erdweg

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Registerdaten

Sitz
Erdweg
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRA 97967 HRA 97967: Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.04.2021 (Az. 1500…
HRA 97967: Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.04.2021 (Az. 1500 IN 2163/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 2163/20 · Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2163/20
Wirksam am
07.04.2021
Registerbezug
München, HRA 97967
1500 IN 2163/20

In dem Verfahren über den Antrag

der mhplus Betriebskrankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Franckstr. 8,
71636 Ludwigsburg
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin PM Pflege GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Peuker Manuela Barbara, Herbststraße 10, 85253 Erdweg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 97967
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung: Ambulanter Pflegedienst

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Marlene Scheinert
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)858963-3
Telefax: +49(89)858963-445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.05.2021 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 01.07.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 01.07.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.12.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2163/20 · Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2163/20
Wirksam am
26.01.2021
Registerbezug
München, HRA 97967
1500 IN 2163/20

In dem Verfahren über den Antrag

der mhplus Betriebskrankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Franckstr. 8,
71636 Ludwigsburg
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin PM Pflege GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Peuker Manuela Barbara, Herbststraße 10, 85253 Erdweg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 97967
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 26.01.2021 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Marlene
Scheinert, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)858963-3, Telefax:
+49(89)858963-445.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 97967 HRA 97967: Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. Sitz verlegt nach Bayerisch Gmain und ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Ambulante Dien…
HRA 97967: Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. Sitz verlegt nach Bayerisch Gmain und ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Ambulante Dienste Pflege Plus GmbH, Bad Reichenhall (Amtsgericht Traunstein, HRB 15712). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: PM Pflege GmbH, Erdweg (Amtsgericht München HRB 226563), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 97967 Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. (Erbringung von ambulanten Pflegediensten ohne Eingrenzung eines speziellen Personenkreises. Neben der Pflegesachle…
Pflegeteam mit Herz GmbH & Co. KG, Erdweg, Landkreis Dachau, Herbststraße 10, 85253 Erdweg. (Erbringung von ambulanten Pflegediensten ohne Eingrenzung eines speziellen Personenkreises. Neben der Pflegesachleistung nach SGB XI darf das Unternehmen u. a. häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), Haushaltshilfe (§ 48 SGB V), Kurse für häusliche Pflege, Essen auf Rädern und den Verleih vorn Pflegemitteln vornehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Herbststraße 10, 85253 Erdweg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ambulante Dienste Pflege Plus GmbH, Bad Reichenhall (Amtsgericht Traunstein, HRB 15712).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.