HRB 12760

Pflegeleicht GmbH

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fritzlar

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Registerdaten

Sitz
Fritzlar
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-01

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 10/23 · Pflegeleicht GmbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Wirksam am
23.04.2025
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12760
Geschäfts-Nr.: 12 IN 10/23. In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Inso-Verwalter Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV. Es wurde ein Zuschlag festgesetzt.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 11.03.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 10/23 · Pflegeleicht GmbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Wirksam am
02.01.2024
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12760
12 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 07.03.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 28.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 10/23 · Pflegeleicht GmbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Wirksam am
13.04.2023
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12760
12 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung in Ergänzung der Veröffentlichung vom 03.04.2023 wie folgt konkretisiert:
Die Gläubigerversammlung am 22.06.2023 dient der Entscheidung (§§ 160, 162 InsO) über
* den Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Pflegemeisterei-GmbH vom 21.03./03.04.2023 und über
* die Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs mit Eröffnung.

Amtsgericht Fritzlar, 13.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 10/23 · Pflegeleicht GmbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12760
12 IN 10/23: Über das Vermögen der Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2023 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Inso-Verwalter Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.05.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.06.2023, 11:30 Uhr, Sitzungssaal Raum 15, Gebäude A, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Fritzlar, 03.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 10/23 · Pflegeleicht GmbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Wirksam am
10.02.2023
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12760
12 IN 10/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2023 um 10.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Inso-Verwalter Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 10.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.