HRB 205835

Pflegedienst Ursula Remmers GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Harzburg

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Registerdaten

Sitz
Bad Harzburg
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Pro Vital ambulante Pflege GmbH Bad Harzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 33 IN 55/23 · Pflegedienst Ursula Remmers GmbH · Insolvenzgericht Goslar
Insolvenzgericht
Goslar
Aktenzeichen
33 IN 55/23
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205835
33 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), vertr. d.: Ursula Remmers, Papenbergstr. 10, 38667 Bad Harzburg, (ehem. Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Goslar, 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 33 IN 55/23 · Pflegedienst Ursula Remmers GmbH · Insolvenzgericht Goslar
Insolvenzgericht
Goslar
Aktenzeichen
33 IN 55/23
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205835
33 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), vertr. d.: Ursula Remmers, Papenbergstr. 10, 38667 Bad Harzburg, (ehem. Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 55,7 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 23.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 294.957,57 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Der vorläufige Verwalter macht Erhöhungsfaktoren für die Betriebsfortführung 0,25, die Vorfinanzierung 0,15 und die Sanierungsbemühungen von 0,2 geltend. Das Gericht schließt sich nach eigener, kritischer Prüfung den beantragten Erhöhungen an und setzt den unwidersprochenen Faktor auf insgesamt 0,557 fest.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 28.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 33 IN 55/23 · Pflegedienst Ursula Remmers GmbH · Insolvenzgericht Goslar
Insolvenzgericht
Goslar
Aktenzeichen
33 IN 55/23
Wirksam am
30.05.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205835
33 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH - vertr. d. d. GF. Ursula Remmers -, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Goslar, 30.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 33 IN 55/23 · Pflegedienst Ursula Remmers GmbH - vertr. d. d. GF. Ursula Remmers - · Insolvenzgericht Goslar
Insolvenzgericht
Goslar
Aktenzeichen
33 IN 55/23
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205835
33 IN 55/23: Über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH - vertr. d. d. GF. Ursula Remmers -, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), ist am 01.02.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/86609-09, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.04.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 01.02.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 55/23 · Pflegedienst Ursula Remmers GmbH - vertr. d. d. GF. Ursula Remmers - · Insolvenzgericht Goslar
Insolvenzgericht
Goslar
Aktenzeichen
33 IN 55/23
Wirksam am
13.12.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205835
33 IN 55/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH - vertr. d. d. GF. Ursula Remmers -, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/86609-09, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 13.12.2023

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Veränderungen
HRB 205835 HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Einzelprokura: Laubrich, Dirk, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Einzelprokura: Laubrich, Dirk, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205835 HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Prokura erloschen: Asam, Stefanie, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Prokura erloschen: Asam, Stefanie, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205835 HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Einzelprokura: Asam, Stefanie, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 205835: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Einzelprokura: Asam, Stefanie, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205835 HRB 205835: Pro Vital ambulante Pflege GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)…
HRB 205835: Pro Vital ambulante Pflege GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Geändert, nun: Pflegedienst Ursula Remmers GmbH.
Neueintragungen
HRB 205835 HRB 205835: Pro Vital ambulante Pflege GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2016. Geschäftsanschrift: Herzog-W…
HRB 205835: Pro Vital ambulante Pflege GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2016. Geschäftsanschrift: Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist häusliche Kranken- und Altenpflege mit den dazugehörigen Nebentätigkeiten sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Remmers, Ursula, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.