HRA 110989
Pflegedienst Callsen e.K.
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Pflegeambulanz Humanus e.K. Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 53a IN 72/19 · Callsen, Anja · Insolvenzgericht Lübeck
- Insolvenzgericht
- Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Wirksam am
- 24.09.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anja Callsen, geboren am XX.XX.XXXX, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
Inhaber der Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Herbert Tanakai, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird im laufenden Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.06.2019 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner und jedem Gläubiger, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO geltend gemacht hat, die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) zu.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 53a IN 72/19 · Callsen, Anja · Insolvenzgericht Lübeck
- Insolvenzgericht
- Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Wirksam am
- 07.08.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am XX.XX.XXXX, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K.,
Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Herbert Tanakai, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist im laufenden Insolvenzverfahren gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 15.09.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 53a IN 72/19 · Callsen, Anja · Insolvenzgericht Lübeck
- Insolvenzgericht
- Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Wirksam am
- 08.08.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anja Callsen, geboren am XX.XX.XXXX, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Herbert Tanakai, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Inso-Sachverständigen Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Inso-Sachverständigen vom 29.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 224.528,33 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Inso-Sachverständigen entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 08.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 53a IN 72/19 · Callsen, Anja · Insolvenzgericht Lübeck
- Insolvenzgericht
- Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Wirksam am
- 21.06.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anja Callsen, geboren am XX.XX.XXXX, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Herbert Jansing, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzverwalters zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2024 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sind nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird, § 300 Abs. 2 Satz 1 InsO.
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 53a IN 72/19 · Callsen, Anja · Insolvenzgericht Lübeck
- Insolvenzgericht
- Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Wirksam am
- 03.03.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am XX.XX.XXXX, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herzog Khan & Partner - Rechtsanwälte, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Gz.: 49/2019
Beschuss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.03.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 110989 HRA 110989: Pflegedienst Callsen e.K., Hamburg, Frohmestraße 66, 22459 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lübeck (53a IN 72/19) vom 28.06.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren…
HRA 110989 HRA 110989: Pflegedienst Callsen e.K., Hamburg, Kollaustr. 178, 22453 Hamburg. Geschäftsanschrift: Frohmestraße 66, 22459 Hamburg.
HRA 110989 Pflegeambulanz Humanus e.K., Hamburg, Kollaustr. 178, 22453 Hamburg. Neue Firma: Pflegedienst Callsen e.K.
HRA 110989 Pflegeambulanz Humanus e.K., Hamburg, Kollaustr. 178, 22453 Hamburg.(Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kollaustr. 178, 22453 Hamburg. Inhaber: Callsen, Anja, Hambur…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.