HRB 46749
Pflegedienst A-Z GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dietzenbach
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Registerdaten
- Sitz
- Dietzenbach
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt) Dietzenbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 22.10.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 11.07.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 10.06.2025 dahingehend berichtigt, dass der Insolvenzbeschlag insbesondere aufrecht erhalten werden soll für die gegen Herrn Andreas Sitko ermittelten und im Verbraucherinsolvenzverfahren über sein eigenes Vermögen (Az.: 8 IK 225/22) zur Tabelle angemeldeten Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung.
Begründung:
Mit Beschluss vom 10.06.2025 wurde im vorliegenden Verfahren die Nachtragsverteilung angeordnet.
Versehentlich wurde hier nicht der speziell diesem Verfahren angehörige Anspruch mit aufgenommen.
Es handelt sich dabei um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die gemäß § 4 InsO, § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen war.
Amtsgericht Offenbach am Mai, 10.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 13.06.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 15.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 09.04.2025 dahingehend berichtigt, dass im schriftlichen Schlusstermin am 30.05.2025 nicht Bestandteil der Tagesordnung sein wird: Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO.
Begründung:
Mit Beschluss vom 09.04.2025 wurde der schriftliche Schlusstermin terminiert und die entsprechende Tagesordnung festgelegt.
Hierbei wurde versehentlich die Verfahrenseinstellung nach § 207 InsO in die Tagesordnung aufgenommen.
Es ist jedoch tatsächlich beabsichtigt das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung nach § 200 InsO aufzuheben.
Es handelt sich dabei um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die gemäß § 4 InsO, § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen war.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 09.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:
* Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO,
* Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
* Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden),
* Einwände gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.05.2025 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 20.11.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 15.04.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 06.01.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 07.02.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 28.10.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 46749), vertr. d.: Andreas Sitko, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Zuschläge nach § 3 InsVV
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
6. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Begründung:
I.
Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gesondert vergütet. Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in den §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. In der Regel erhält der vorläufige Insolvenzverwalter dabei 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bzgl. des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist als Indiz für die Insolvenzmasse von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Bringt der vorläufige Insolvenzverwalter dagegen in seinem Vergütungsantrag einen höheren Wert in Ansatz, so hat er glaubhaft darzulegen, dass der später erzielte Mehrerlös nicht auf eine erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens eingetretenen Entwicklung beruht, sondern nur der Wert erzielt worden ist, den der betreffende Gegenstand objektiv zuvor schon hatte (Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 13 ff.). Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 97.885,48 EUR. Auf die Ausführungen im Vergütungsantrag vom 20.07.2021 wird ergänzend Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 20.07.2021 beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen auf Grundlage der oben angeführten Berechnungsmasse. Insgesamt beantragt er eine Vergütung i. H. v. 47,8 % der Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV zzgl. Auslagenpauschale i. H. v. XXXXX EUR und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer. Dabei macht der vorläufige Insolvenzverwalter neben der Regelvergütung einen Zuschlag gem. § 3 InsVV i. H. v. 22,8 % für die Betriebsfortführung geltend. Aus der Berechnungsmasse i. H. v. 97.885,48 EUR ergibt sich eine Regelvergütung i. H. v. XXXXX EUR gem. § 2 Abs. 1 InsVV. Gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 InsO erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters, demnach i. H. v. XXXXX EUR.
II.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. §§ 11, 10, 3 InsVV Rechnung getragen werden.
a. Betriebsfortführung
Der vorläufige Insolvenzverwalter begehrt für die Betriebsfortführung einen Zuschlag i. H. v. 22,8 %. Die Betriebsfortführung rechtfertigt in der Regel einen Zuschlag, da diese keine Regelaufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters darstellt und diese Aufgabe mit einem erheblichen Mehraufwand für den vorläufigen Insolvenzverwalter verbunden ist. Die Höhe des Zuschlags wird dabei auch von der Dauer des Eröffnungsverfahrens beeinflusst, da eine kurze Fortführung einen geringeren Zuschlag rechtfertigt als eine Fortführung über einen längeren Zeitraum (Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 101 ff.). Im hiesigen Verfahren dauerte die Betriebsfortführung ca. 2 Monate (09.10.2020-01.12.2020). Ebenso ist zu beachten, dass es sich bei der Schuldnerin um ein eher kleines Unternehmen gem. § 267 HGB handelt. Dies rechtfertigt einen Zuschlag i. H. v. 15 % (Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 101 ff.). Unter Berücksichtigung des Einzelfalls, wobei auf die Ausführungen im Vergütungsantrag vom 20.07.2021 Bezug genommen wird, wird ein weiterer Zuschlag i. H. v. insgesamt 10 % für die Betriebsfortführung als gerechtfertigt angesehen. Es wird für die Betriebsfortführung daher ein Zuschlag i. H. v. insgesamt 25 % als gerechtfertigt angesehen und gewährt. Der Zuschlag für die Betriebsfortführung ist jedoch in eine Vergleichsberechnung einzubeziehen, wobei zu beachten ist, dass ein Zuschlag nur in Betracht kommt, wenn die Massemehrung aufgrund der Fortführung nicht schon zu einer entsprechenden Erhöhung führt, die über die Vergütung ohne die Überschüsse aus der Fortführung bei Berücksichtigung des entsprechenden Zuschlags liegt (BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08; BGH, Beschluss vom 21.09.2017, Az.: IX ZB 28/14; BGH, Beschluss vom 12.09.2019, Az.: IX ZB 65/19; BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az.: IX ZB 160/06; BGH, Beschluss vom 24.01.2008, Az.: IX ZB 120/07; BGH, Beschluss vom 16.10.2008, Az.: IX ZB 179/07; Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 101 ff.). Ein Zuschlag ist zu gewähren, wenn die sich aus der Massemehrung ergebende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne die Massemehrung verdient werden würde. In diesem Fall ist nämlich die bestehende Differenz durch den Zuschlag auszugleichen. Im Rahmen der Betriebsfortführung ist ein Überschuss entstanden, der bereits zu einer Massemehrung und einer Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt hat.
Vergleichsberechnung
Überschuss aus Fortführung:
12.102,34 EUR
Masse ohne Überschuss aus Fortführung:
85.783,14 EUR
Masse mit Überschuss aus Fortführung:
97.885,48 EUR
Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV:
- ohne Überschuss (R1):
XXXXX EUR
- mit Überschuss (R2):
XXXXX EUR
Ermittlung Differenzbetrag:
R2 abzgl. R1:
XXXXX EUR
davon 25 % gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO (D1):
XXXXX EUR
Ermittlung Ausgleichszuschlag
(BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08)
Berechnungsgrundlage:
85.783,14 EUR
Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV:
XXXXX EUR
Zuschlag 25 % der Regelvergütung (Z1):
XXXXX EUR
Zuschlagsrest (Z1 abzgl. D1)
XXXXX EUR
Der Zuschlagsrest entspricht dabei einem Anteil i. H. v. (gerundet) 22,8 % der Regelvergütung R2. Daher ist der Zuschlag für die Betriebsfortführung auf 22,8 % als angemessen und gerechtfertigt zu kürzen.
III.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
IV.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z GmbH, Dietzenbach, Offenbacher Straße 62-64, 63128 Dietzenbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
- Insolvenzgericht -
8 IN 265/20
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach
am Main , HRB 46749),
vertreten durch: Andreas Sitko, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner
Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850
9693-29.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 265/20 · Pflegedienst A-Z GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Wirksam am
- 12.10.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach
am Main , HRB 46749), vertr. d.: Andreas Sitko, (Geschäftsführer), ist am
09.10.2020 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o
Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z GmbH, Dietzenbach, Offenbacher Straße 62-64, 63128 Dietzenbach. Prokura erloschen: Murenia, Arkadiusz, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z GmbH, Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Geändert, nun: Geschäftsführer: Sitko, Andreas, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der B…
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z GmbH, Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Geschäftsanschrift: Offenbacher Straße 62-64, 63128 Dietzenbach.
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt), Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbeso…
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt), Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Einzelprokura: Murenia, Arkadiusz, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 46749 HRB 46749: Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt), Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Sitko, Andreas, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsf…
HRB 46749 HRB 46749:Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt), Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach.Bestellt als Geschäftsführer: Sitko-Fendrych, Marianne, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 46749 Pflegedienst A-Z UG (haftungsbeschränkt), Dietzenbach, Offenbacher Straße 50, 63128 Dietzenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2012 mit Änderung vom 15.01.2013. Geschä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.