HRB 8253

PETRALITHE GmbH

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gallin

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Registerdaten

Sitz
Gallin
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 580 IN 691/17 · PETRALITHE GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 691/17
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Schwerin, HRB 8253
580 IN 691/17

In dem Insolvenzverfahren d.

PETRALITHE GmbH, Neugalliner Ring/Valluhn, 19258 Gallin, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8253
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf Thorwart Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft, Kieslingstraße 82, 90491 Nürnberg, Gz.: 15ch

Beschluss:

Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2 Insolvenzordnung für folgende Verfahrensabschnitte angeordnet:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Anhörung der Gläubigerversammlung , des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.11.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Anträge und Einwendungen zu erheben.
Die Einstellung kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 535,18 Euro an das Landesamt für Finanzen MV zum Aktenzeichen 580 IN 691/17 abgewendet werden. Der Nachweis der Einzahlung bei dem Landesamt für Finanzen MV wird innerhalb der oben genannten Frist benötigt.
Die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 580 IN 691/17 · PETRALITHE GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 691/17
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Schwerin, HRB 8253
580 IN 691/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PETRALITHE GmbH, Neugalliner Ring/Valluhn, 19258 Gallin, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8253
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf Thorwart Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft, Kieslingstraße 82, 90491 Nürnberg, Gz.: 15ch

Beschluss:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Dabei war die in § 2 Abs. 2 InsVV festgelegte Mindestvergütung von BETRAG EUR aufgrund der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben, zu erhöhen. Hierbei wurden 21 Gläubiger berücksichtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für durchgeführte Zustellungen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 691/17 · PETRALITHE GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 691/17
Wirksam am
21.07.2022
Registerbezug
Schwerin, HRB 8253
580 IN 691/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PETRALITHE GmbH, Neugalliner Ring/Valluhn, 19258 Gallin, vertreten durch den
Geschäftsführer Emil Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8253
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf Thorwart Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft,
Kieslingstraße 82, 90491 Nürnberg, Gz.: 15ch

Beschluss:

Aufgrund des Versterbens der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina
Schmudde, wird zum neuen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70/ EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579
bestellt.

Gründe:

Die mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 05.10.2018 bestellte
Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, ist verstorben.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Nicolas Rebel, erklärte
mit Schreiben vom 11.07.2022 seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.|

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis
(Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine
Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument
einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend
nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen
Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der
Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf
Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 691/17 · PETRALITHE GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 691/17
Wirksam am
12.07.2022
Registerbezug
Schwerin, HRB 8253
580 IN 691/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PETRALITHE GmbH, Neugalliner Ring/Valluhn, 19258 Gallin, vertreten durch den
Geschäftsführer Emil Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8253
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf Thorwart Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft,
Kieslingstraße 82, 90491 Nürnberg, Gz.: 15ch

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
11.08.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 11.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8253 HRB 8253: PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 8253: PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 691/17 · PETRALITHE GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 691/17
Wirksam am
08.10.2018
Registerbezug
Schwerin, HRB 8253
580 IN 691/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PETRALITHE GmbH, Neugalliner Ring/Valluhn, 19258 Gallin, vertreten durch den
Geschäftsführer Emil Lorenz, Ochtrup
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8253
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Schwerin beschlossen
1. Auf den am 04.12.2017 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit
am 05.10.2018 um 10.30 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Bettina Schmudde,
Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20354 Hamburg, Telefon: 040 808136400, Telefax: 040
808136578.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.11.2018 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
28.12.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein,
bedarf es der Antragstellung bis 28.12.2018, damit die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den
Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 30.11.2018 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen
Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde
ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde
ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 05.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 8253 PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg
PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg
Veränderungen
HRB 8253 PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg.
PETRALITHE GmbH, Gallin, c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20148 Hamburg.
Veränderungen
HRB 8253 PETRALITHE GmbH, Gallin (c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erh…
PETRALITHE GmbH, Gallin (c/o HDC GmbH & Co. KG, Pickhuben 6, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 33.100,00 EUR beschlossen. Stammkapital jetzt: 133.100,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.