HRB 29082
Peter Müller Nachfolger GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hochstr. 72, 47228 DuisburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Duisburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.03.2021
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörg Sonnenschein
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDarius Peter Sitarz
Bottrop
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-30 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Fortführung des Betriebes der Peter Müller GmbH, Duisburg, die den Großhandel mit Gastronomiebedarf (Food und Nonfood), den Betrieb eines Abholmarktes und eines Kartoffelschälbetriebes umfasst.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 153/20 · Peter Müller Nachfolger GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 153/20
- Wirksam am
- 13.12.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 29082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29082 eingetragenen Peter Müller Nachfolger GmbH, Hochstr. 72, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Sonnenschein, Meerfeld 12, 47228 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Philipp Brück,Vorhaller Str. 21, 58089 Hagen,
ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt worden.
61 IN 153/20
Amtsgericht Duisburg, 10.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 61 IN 153/20 · Peter Müller Nachfolger GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 153/20
- Wirksam am
- 23.11.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 29082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29082 eingetragenen Peter Müller Nachfolger GmbH, Hochstr. 72, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Sonnenschein, Meerfeld 12, 47228 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Brück, Philipp, Vorhaller Str. 21, 58089 Hagen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.12.2020 bis zum 01.03.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 179.757,95 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.000,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 90 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.05.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 153/20
Amtsgericht Duisburg, 23.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29082 HRB 29082: Peter Müller Nachfolger GmbH, Duisburg, Hochstr. 72, 47228 Duisburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 153/20) vom 01.03.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
HRB 29082 HRB 29082: Peter Müller Nachfolger GmbH, Duisburg, Hochstr. 72, 47228 Duisburg. Einzelprokura: Sitarz, Darius Peter, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
HRB 29082 HRB 29082: Peter Müller Nachfolger GmbH, Duisburg, Hochstr. 72, 47228 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2016. Geschäftsanschrift: Hochstr. 72, 47228 Duisburg. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.