HRB 21036
Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH
aktuell 29 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lemberger Straße 46, 66955 PirmasensGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pirmasens
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.03.2021
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manfred Fritz Klumpp
Jettenbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenStefan Frank
Pirmasens
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-17 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Peter K a i s e r Schuhfabrik Gesellschaft mit beschr�ter Haftung Pirmsens
- Peter K a i s e r Schuhfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pirmasens
- Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH Pirmsens
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Schuhwaren und modischem Zubehör aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 07.01.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 06.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 02.04.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Freitag, 16.05.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal Nr. 235.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Genehmigung der Nachberechnung und
- Gewährung weiterer Vergütungszahlungen an den damaligen Generalbevollmächtigten,
Herrn Martin Mucha c/o Grub Brugger in Höhe von brutto xxx € für die
Tätigkeit im Rahmen des vorläufigen Insolvenz-/Eigenverwaltungsverfahrens sowie
brutto xxx € für die Tätigkeit im Rahmen des eröffneten Eigen-
/Insolvenzverfahrens.
Die betroffenen Beträge sind durch Platzhalter (xxx) ersetzt; sie waren nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 InsO Satz 2 analog. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 17.07.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Der Beschluss lautet in Tenor, Gründen und Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei Beträge nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und daher unkenntlich gemacht wurden:
...wird die Vergütung des Sachwalters festgesetzt auf:
Dem vormaligen Sachwalter und jetzigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstr 23, 66117 Saarbrücken, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als Sachwalter.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 16.03.2023 wird Bezug genommen.
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt xxx €. Dies ergibt sich insbesondere aus dem dem Antrag beigefügten Gutachten, welches von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG erstellt wurde.
Die Vergütung eines Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der oben stehenden Berechnungsgrundlage xxx € betragen:
(unkenntlich gemacht: Tabelle, welche die Vergütung nach § 2 InsVV bestimmt)
Insoweit wird auf die in § 2 InsVV a. F. aufgeführten Regelsätze verwiesen.
Die Vergütung des Sachwalter gemäß § 12 InsVV beträgt 60 % hiervon, dies sind XXX €.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Sachwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der bereits festgesetzte Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 06.07.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Der Beschluss vom 27.03.2023 lautet wie folgt, wobei die Beträge von der Veröffentlichung ausgenommen sind:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und modischem Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036),
vertreten durch:
1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer),
2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalter festgesetzt auf:
Dem vormaligen Sachwalter und jetzigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstr 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 16.03.2023 wird Bezug genommen.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist das gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage einbezogen sofern der vorläufige Sachwalter erhebliche Tätigkeiten darauf verwendet hat.
Die Berechnungsgrundlage beträgt XXX €. Dies ergibt sich insbesondere aus dem dem Antrag beigefügten Gutachten, welches von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG erstellt wurde.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der oben stehenden Berechnungsgrundlage XXX € betragen.
Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze verwiesen.
Die Vergütung des Sachwalter gemäß § 12 InsVV beträgt 60 % hiervon, dies sind XXX €.
Der Regelsatz für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt 25% hiervon, §12 a InsVV, dies sind XXX €.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der bereits festgesetzte Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 27.06.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 24.03.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge gerichtet auf
Festsetzung von Vorschüssen für die Tätigkeit
des vorläufigen Sachwalters
und des Sachwalters
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
4 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 08.12.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
XXX
EUR
Auslagen
XXX
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2021, über den Insolvenzverwalter dem Gericht am 23.08.2021 zugeleitet, beantragte das Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss Sparkasse Südwestpfalz die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Im Hinblick auf die Sachkunde und Qualifikation des Ausschussmitglieds und der erheblichen Haftungsrisiken war vorliegend ein Stundensatz von XXX EUR anzusetzen. Gegen die Zahl der geltend gemachten und detailliert aufgeführten insgesamt 32 Stunden und 10 Minuten der Tätigkeit bestehen keine Bedenken, die Stundenzahl ist nachvollziehbar und plausibel.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Der bereits zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmte Termin am
Freitag, 30.07.2021, 10:00 Uhr, Zimmer 235, Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens
wird um folgenden Tagungsordnungspunkt ergänzt:
Der Termin dient auch der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Verkauf eines Waldgrundstücks der Insolvenzschuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 20.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 05.07.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 30.07.2021, 10:00 Uhr, Zimmer 235, Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Lemberg, Blatt 4068, lfd. Nr. 3, Flurstück Nr. 137/4 und lfd. Nr. 5, Flurstück Nr. 137/7
- Verkauf von restlichen 3.912 Paar Schuhen
- Abschluss eines Kommissionsvertrages über den Verkauf von 907 Paar Pedrell-Schuhen
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 05.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 30.03.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und modischem
Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds
Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
werden die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes
Deutschland für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss festgesetzt auf:
XXX EUR Vergütung
XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX EUR Auslagen zuzüglich
XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.03.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler
Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der hierzu gehörte Insolvenzverwalter hat ausdrücklich keine Bedenken gegen den
Antrag geäußert.
Im Hinblick auf die Sachkunde und Qualifikation des Ausschussmitglieds und der
erheblichen Haftungsrisiken war vorliegend ein Stundensatz von 180,00 EUR
anzusetzen. Gegen die Zahl der geltend gemachten und detailliert aufgeführten
insgesamt 36 Stunden der Tätigkeit bestehen keine Bedenken, die Stundenzahl ist
nachvollziehbar und plausibel.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Auslagen
wurden detailliert aufgeschlüsselt und belegt. Sie können im beantragten Umfang
als notwendig und angemessen anerkannt werden.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
-, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen. Die befristete Erinnerung
ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26,
66953 Pirmasens einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 29.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und modischem
Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum
Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Justizrat Günter
Staab, Gutenbergstr 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456,
ernannt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Prokura gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht: Fischer, Manfred, Pirmasens, *XX.XX.XXXX. Prokura gem. § 38…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und modischem
Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), wird folgende Abänderung zum Eröffnungsbeschluss des
Amtsgerichts Pirmasens vom 01.12.2020 bekannt gemacht:
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und
modischem Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB
21036),
vertreten durch:
1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer),
2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berliner Straße 44, 60311
Frankfurt am Main,
**********
hat das Amtsgericht Pirmasens durch die Richterin am Amtsgericht beschlossen:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 01.12.2020 wird auf
Seite 2 wie folgt abgeändert:
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bi dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
10.02.2021.
Die Aufforderung, nachrangige Forderungen nach § 39 InsO anzumelden, entfällt.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 01.12.2020 aufrechterhalten.
Gründe:
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass eine 100%-ige Quote zur
vollständigen Befriedigung aller Gläubiger nicht erzielt werden kann, so dass
die entsprechende Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen zunächst
wegfällt (vgl. MüKoInsO/Riedel InsO § 174 Rn. 20). Eine
Gläubigerbenachteiligung ist derzeit nicht abzusehen, zumal - sollte die Quote
eine vollständige Befriedigung der Gläubiger doch möglich machen - die
Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen auch im Laufe des
weiteren Insolvenzverfahren erfolgen kann. Auf den Schriftsatz des Sachwalters
vom 08.12.2020 wird im Übrigen Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Pirmasens -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 04.12.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
Schuhfabrik GmbH, Herstellung und Vertrieb von Schuhwaren und modischem
Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), wird der Ort der Abhaltung der Gläubigerversammlung am
Mittwoch , 24.02.2021, 09:00 Uhr zur Berichterstattung durch die Schuldnerin
sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wie folgt geändert:
Lemberger Straße 46 in 66955 Pirmasens (Produktionshalle der Peter Kaiser
Schuhfabrik GmbH)
Amtsgericht Pirmasens, 03.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 52/20 · Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 52/20
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21036
und Vertrieb von Schuhwaren und modischem Zubehör, Lemberger Straße 46, 66955
Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 21036), vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger
Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger
Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2020 um 13:00 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstr 23, 66117
Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden,
Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.02.2021 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.02.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal
27 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Ort der Abhaltung des Termins
kann sich noch nachträglich ändern.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Frank, Stefan, Pirmasens, *XX.XX.XXXX; Klumpp, Manfred…
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Bestellt als Geschäftsführer: Frank, Stefan, Pirmasens, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ewig, Marcus, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klumpp, Manfre…
HRB 21036 HRB 21036: Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Prokura geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ferri, Leucio, T…
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Prokura erloschen: Guterl, Jürgen, Waldfischbach-Burgalben; Klemens, Sylvia Cornelia, Trippstadt, *XX.XX.XXXX. Prokura erteilt:…
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Persönliche Vertretung geändert; nun Geschäftsführer: Dr. Ewig, Marcus, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der…
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Nicht mehr Geschäftsführer: Burkhard, Martin, Erfweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens. Sitz von Amts wegen berichtigt (Schreibfehler): Pirmasens. Von Amts wegen berichtigt (Schreibfehler): Geschäftsanschrift: Lemberg…
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Beirat) beschlossen.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens. Bestellt als Geschäftsführer: Bakowski, Marc, Mülheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bakowski, Marc, Mülheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Klemens, Sylvia Cornelia, Trippstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens. Nicht mehr Geschäftsführer: Hettler, Peter, Pirmasens, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bakowski, Marc, Mülheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 21036 Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH, Pirmsens (Lemberger Straße 46, 66955 Pirmsens). Bestellt als Geschäftsführer: Burkhard, Martin, Erfweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen de…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.