HRB 31504
Peter Kaiser Retail GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pirmasens
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Registerdaten
- Sitz
- Pirmasens
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 24.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstr 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 396.694,49 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.520.139,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Pirmasens, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.006.294,81 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 27.071,87 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.033.366,68 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt neben der Regelvergütung Zuschläge gem. § 3 InsVV in Höhe von 1,4.
Der Verwalter begründet den Zuschlag mit folgenden Faktoren
a) Behandlung von Verträgen,
b) des Insolvenzgelds,
c) Bearbeitung des Sozialplans,
d) Auslandsbezug,
e) Degressionsausgleich / Gesamtschau.
zu a)
Den Aufwand für die Behandlung von Verträgen begründet der Verwalter insbesondere mit den Mietverhältnissen und den mit den Vermietern zu schließenden Aufhebungsvereinbarungen. Darüber hinaus wurde der Unternehmensverkauf derart umgesetzt, dass der Geschäftsbetrieb ab Insolvenzeröffnung für drei Monate auf Rechnung der Auffanggesellschaft über die Masse fortgeführt wurde. Die mittelbare Vergütungser höhung durch den Überschuss aus der Fortführung über die Masse beläuft sich auf 713,37 EUR. Der mit der Fortführung einhergegangene Aufwand wird dadurch nicht ausreichend vergütet. Ein Zuschlag ist insoweit zu gewähren.
zu b)
Bei der Bearbeitung des Insolvenzgelds waren keine aus der Masse bezahlten Hilfskräfte eingesetzt. In Anbetracht der Anzahl der Arbeitnehmer von 48 unterliegt ein Zuschlag keinen Bedenken.
zu c)
Die Bearbeitung des Sozialplans gehört regelmäßig zu den Sonderaufgaben. Damit
einhergehender erheblicher Mehraufwand kann daher als Zuschlagsgrund herangezogen werden.
zu d)
Beim Auslandsbezug wird der Zuschlagsgrund mit der Auseinandersetzung mit österreichischen Anwaltskollegen gerechtfertigt. Aus der Masse bezahlte Hilfskräfte wurden im Zusammenhang mit dem Auslandsbezug lediglich zur Lohnbuchhaltung beauftragt. Ein Zuschlag ist in der Literatur grundsätzlich anerkannt (Graeber/Graeber, InsW - Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung, 5. Aufl. - Online-Kommentar, § 3 Rn. 160; Zimmer, InsW Kommentar, 2. Aufl., § 3 Rn. 142).
zu e) Der Verwalter betrachtet den Degressionsausgleich bei der Gesamtschau. Nach § 3 Abs. 1 c InsW ist eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festzusetzen, wenn die Masse groß war und die Regelvergütung wegen der Degression der Regelsätze keine angemessene Gegenleistung dafür darstellt, dass der Verwalter mit erheblichem Arbeitsaufwand die Masse vermehrt oder zusätzliche Masse festgestellt
hat. Solcher Arbeitsaufwand wird vom Verwalter vorliegend nicht vorgetragen und ist
auch nicht ersichtlich. Erhebliche Regelaufgaben des Verwalters, die einen Zuschlag als Degressionsausgleich erforderlich machen würden, sind ebenfalls nicht ersichtlich und im Vergütungsantrag nicht vorgetragen. Es ist insoweit kein Zuschlag zu gewähren.
Gem. § 3 Abs. 2 lit. a InsVV ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz insbesondere gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter in Verfahren tätig war. Ein Abschlag nach § 3 Abs. 2 lit. a InsVV ist bei Personenidentität von vorläufigem und endgültigem Verwalter regelmäßig vorzunehmen, wenn durch die Vortätigkeit erhebliche Arbeit erspart wurde. Bereits im vorläufigen Verfahren war der Insolvenzverwalter umfassend mit der Betriebsfortführung (inkl. Auslandsbezug), arbeitsrechtlichen Fragen, einer Vielzahl von Betriebsstätten, der Bearbeitung einer, Vereinbarung eines Sozialplans und Interessenausgleichs und der Verhandlung eines Asset-Deal-Vertrages befasst und somit bereits eingearbeitet. Der erhebliche Aufwand der vorläufigen Verwaltung spiegelt sich bereits in der Vergütung des vorläufigen Verwalters wider.
Daher wird im Wege der Gesamtschau wird ein Zuschlag von insgesamt 1,0 der Regelvergütung als angemessen erachtet.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 906,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 259 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt antragsgemäß.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 12.06.2024
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 879.136,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragte die Vergütung aus einer Berchnungsgrundlage von 1.026.401,54 EUR. Demnach berücksichtigt der Verwalter auch Einnahmen und Ausgaben aus der Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren bei der Überschussermittlung für das vorläufige Verfahren. Die Einnahmen und Ausgaben, die die Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren betreffen, unterlagen aber nicht der vorläufigen Verwaltung. Bei der Berechnungsgrundlage sind zudem Zinsen für Bankguthaben in Höhe von 12.447,74 EUR in Ansatz gebracht für den Zeitraum von Januar 2023 bis März 2024, mithin für die Zeit nach Insolvenzeröffnung. Die Zinsen wurden somit nicht im vorläufigen Verfahren vereinnahmt und unterlagen auch nicht der vorläufigen Verwaltung. Sie bleiben daher bei der Berechnungsgrundlage außer Ansatz.
II.
Der Verwalter macht Zuschläge gem.§ 3 InsVV in Höhe von 1,00 Regelsätzen geltend.
Der Verwalter begründet den Zuschlag mit folgenden Faktoren:
Betriebsfortführung,
erhebliche und überdurchschnittliche Beschäftigung mit arbeitsrechtlichen Fragen,
- Vielzahl von Betriebsstätten,
- Vereinbarung eines Sozialplans und Interessenausgleichs,
- Auslandsbezug,
- vorläufiger Gläubigerausschuss,
- Verhandlung und Abschluss eines Asset-Deal-Vertrages.
Im Wege der Gesamtschau wird der beantragte Zuschlag in Höhe von 1,00 Regelsätzen, insbesondere im Hinblick auf die schwierige Betriebsfortführung mit Auslandsbezug und die Verhandlungen des Asset-Deal-Vertrages, gewährt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt antragsgemäß.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 29.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 04.09.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie der zur Prüfung zurückgestellten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 22.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 09.11.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.08.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Jürgen Laub, Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Saarbrücken die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 180,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 30.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 08.08.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalters und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Jürgen Laub, Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Saarbrücken, entspricht, wird auf den 25.08.2023 bestimmt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 04.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 19.10.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
In dem Insolvenzverfahren Peter Kaiser Retail GmbH, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31504), vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 29.11.2021.
Amtsgericht Pirmasens, 18.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31504), vertr. d.: 1. Stefan Frank,
Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp,
Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2021 um
12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstr 23,
66117 Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.05.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.05.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.06.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 08.02.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Retail GmbH, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31504),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
21.01.2021 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Pirmasens einsehbar.
Amtsgericht Pirmasens, 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 28.01.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Retail GmbH, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31504),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
21.01.2021 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Pirmasens einsehbar.
Amtsgericht Pirmasens, 27.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Durch Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens (1 IN 8/21) vom 21.01.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 8/21 · Peter Kaiser Retail GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/21
- Wirksam am
- 21.01.2021
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31504
Retail GmbH, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31504),
vertr. d.: 1. Stefan Frank, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Klumpp, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens,
(Geschäftsführer), ist am 21.01.2021 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justizrat Günter
Staab, Gutenbergstr 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06813090427, Fax: 06813090456
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 21.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Prokura erloschen: Bangelmeier, Peter, Pirmasens, *XX.XX.XXXX.
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Bestellt als Geschäftsführer: Frank, Stefan, Pirmasens, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Name…
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ewig, Marcus, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klumpp, Manfred Fri…
HRB 31504 HRB 31504: Peter Kaiser Retail GmbH, Pirmasens, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2016. Geschäftsanschrift: Lemberger Straße 46, 6695…
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