HRB 14263
Personaldienstleistung Bischoff GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 401 IN 2289/24 · Personaldienstleistung Bischoff GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2289/24
- Wirksam am
- 18.10.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 14263
Aktenzeichen: 401 IN 2289/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Alte Buchheimer Straße 9 a, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 14263
vertreten durch den Liquidator Horst Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 401 IN 2289/24 · Personaldienstleistung Bischoff GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2289/24
- Wirksam am
- 31.01.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 14263
Aktenzeichen: 401 IN 2289/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Alte Buchheimer Straße 9 a, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 14263
vertreten durch den Liquidator Horst Müller
ergeht am 23.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 23.01.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Martin Dietrich
Mönning Feser Partner Insolvenzverwalter
Thomasiusstraße 2
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 962 7330
Telefax: 0341 962 73327
Email geschäftlich: leipzig@mfp-law.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.04.2025 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14263 HRB 14263: Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Leipzig, Chopinstraße 8a, 04103 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Lutherstraße 18, 04315 Leipzig.
HRB 14263 HRB 14263: Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Leipzig, Chopinstraße 8a, 04103 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bischoff, Martina, Rackwitz OT Zschortau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Loi…
HRB 14263 HRB 14263: Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Leipzig, Chopinstraße 8a, 04103 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bischoff, Michael, Verpackungsindustriemeister, Taucha/Pönitz. Vertretungsbefugnis ge…
HRB 14263 Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Leipzig, Chopinstraße 8a, 04103 Leipzig.Geschäftsanschrift: Chopinstraße 8a, 04103 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Bischoff, Martina, Rackwitz OT Zschortau, *XX.XX.X…
HRB 14263 Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Leipzig, (Chopinstr. 4, 04103 Leipzig).Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nr. 1 Spalte 6 (Fehler bei Umschreibung des Blattes auf EDV). Von Amts wegen eingetrag…
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