Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2026-01-07
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Die Durchführung von Sandstrahl und Beschichtungsarbeiten sowie die Übernahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen. Die Gesellschaft kann sich an solchen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
HRB 7025HRB 7025: Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöh…
HRB 7025: Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.800,00 EUR auf 55.000,00 EUR beschlossen.
HRB 7025Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse i…
Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2005 mit der Perlitz Korrosionsschutz GmbH mit Sitz in Höxter ((Amtsgericht Paderborn, HRB 7151) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 7025Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.03.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59…
Perlitz Sandstrahl GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.03.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.600,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Perlitz Korrosionsschutz GmbH mit Sitz in Höxter (AG Paderborn - HRB 7151) beschlossen. 51.200,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.