HRB 9050
Pentracor GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hennigsdorf
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hennigsdorf
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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25 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 03.07.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Erforschung, Entwickl.,Produktion u. Vermarktung therapeut. Wirkstoffe, Medizinprodukte u. Diagnostika, sowie kaufm. u. techn. Berat. u. Dienstleist. , Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Sebastian Laboga,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24,
10785 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 255.967,70 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 80 % für Geschäftsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um übertragende Sanierung und Zusammenarbeit mit vorl. Gläubigerausschuss festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 30. Juni 2026
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Erforschung, Entwickl.,Produktion u. Vermarktung therapeut. Wirkstoffe, Medizinprodukte u. Diagnostika, sowie kaufm. u. techn. Berat. u. Dienstleist., Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
ist die Vergütung eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 20. März 2026
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 01.07.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Erforschung, Entwickl.,Produktion u. Vermarktung therapeut. Wirkstoffe, Medizinprodukte u. Diagnostika, sowie kaufm. u. techn. Berat. u. Dienstleist. , Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
ist am 26.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 28. Juni 2024
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 07.12.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Erforschung, Entwickl.,Produktion u. Vermarktung therapeut. Wirkstoffe, Medizinprodukte u. Diagnostika, sowie kaufm. u. techn. Berat. u. Dienstleist. , Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
ist am 05.12.2023 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 6. Dezember 2023
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 18.10.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Die Erforschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung therapeuthischer Wirkstoffe, Medizinprodukte und Diagnostika, sowie kaufmännische und technologische Beratung und Dienstleistungen, insbesondere für den biotechnologischen Sektor, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
ist die Vergütung eines vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 17. Oktober 2023
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 05.04.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
der Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP),
Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
Geschäftszweig: Erforschung, Entwicklung, Produktion (nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen) und Vermarktung therapeutischer Wirkstoffe, Medizinprodukte und Diagnostika, sowie kaufmännische und technologische Beratung und Dienstleistungen, insbesondere für den biotechnologischen Sektor
wird Termin zur gesonderten ersten Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Schuldnerin zur Wertpapierkennnummer WKN A289XB und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE00A289XB9) nach § 19 Abs. 2 S. 2 SchVG bestimmt
auf Freitag, 28. April 2023, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 317 (Gläubigerversammlung).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung über:
- die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden,
- die Wahl eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters,
- die Regelung der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters dem Grunde nach und ggf. auch der Höhe nach und
- die Regelung eines Versicherungsschutzes für den gemeinsamen Vertreter durch den Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Zur Teilnahme ist jeder Anleihegläubiger zur Wertpapierkennnummer WKN A289XB und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE00A289XB9) berechtigt.
Entscheidend ist die Inhaberschaft zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung.
An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibung der Anleihe teil.
Im Übrigen gilt § 6 SchVG.
Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 SchVG bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Der Nachweis muss sich auf den Tag der Gläubigerversammlung beziehen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Teilschuldverschreibungen der Anleihe. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung u. a. durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen der Anleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut oder beim Clearingsystem gesperrt gehalten werden, geführt werden. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner auf Verlangen den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z. B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers) voraus.
Sofern Anleihegläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen deren Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und zum Nachweis ihrer eigenen Identität ihre Vertretungsbefugnis, soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant als vertretungsbefugt ausgewiesen ist, nachweisen. Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch seinen Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihm Vertretenen und zum Nachweis seiner eigenen Identität seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen.
Gemäß § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann.
Die Vollmacht für die Anleihen bedarf schriftlicher Form (§ 126 BGB).
Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 3. April 2023
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 31.03.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
Über das Vermögen der
Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Geschäftszweig: Erforschung, Entwicklung, Produktion (nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen) und Vermarktung therapeutischer Wirkstoffe, Medizinprodukte und Diagnostika, sowie kaufmännische und technologische Beratung und Dienstleistungen, insbesondere für den biotechnologischen Sektor, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin - wird am 31.03.2023, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 31.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 30. Juni 2023, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen oder in Teilen. Dies gilt auch im Falle der Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 31.03.2023
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 16/23 · Pentracor GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 16/23
- Wirksam am
- 03.02.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9050
Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff, Sächsische Straße 35, 10713 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin -
ist heute, am 3. Februar 2023, um 9:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 3. Februar 2023
15 IN 16/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 90.181,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geänder…
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Gesellschafterversammlung). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2021 ist das Stammkapital um 12.427,00 EUR auf 90.181,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 77.754,00 EUR. Änderung Geschäftsführer: Dr. Sheriff, Ahmed, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertret…
Änderung Geschäftsführer: Dr. Sheriff, Ahmed, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 ist das Stammkapital zunächst um 620,00 EUR auf 68.871,00 EUR und dann um 8.883,00 € auf 77.754,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 68.251,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2017 ist das Stammkapital um 1.248,00 EUR…
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2017 ist das Stammkapital um 1.248,00 EUR auf 68.251,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 67.003,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 ist das Stammkapital um 5.786,00 EUR…
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 ist das Stammkapital um 5.786,00 EUR auf 67.003,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 61.217,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 ist das Stammkapital um 4.430,00 EUR…
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 ist das Stammkapital um 4.430,00 EUR auf 61.217,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 56.787,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2014 wurde das Stammkapital auf 56.787,0…
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 54.894,00 EUR. Auf Grund Beschlusses des Geschäftsführers vom 21.11.2013 wurde in Ausnutzung von § 4 Abs.2 des Ge…
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 53.832,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2013 ist das Stammkapital auf 53.832,00 EU…
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 51.283,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2012 wurde das Stammkapital der Gesellscha…
HRB 9050 NP HRB 9050 NP: Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf
HRB 9050 NP Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstr. 19, 16761 Hennigsdorf. Prokura: Vogt, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin, Einzelprokura.
HRB 9050 NP Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstr. 19, 16761 Hennigsdorf. Grund- oder Stammkapital: 46.155,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 wurde das Stammkapital der Gesellschaft…
HRB 9050 NP Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstr. 19, 16761 Hennigsdorf. Grund- oder Stammkapital: 33.052,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 wurde das Stammkapital der Gesellschaft…
HRB 9050 NP Pentracor GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstr. 19, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Neuendorfstr. 19, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Die Erforschung, Entwicklung, Produktion (nach Einholung der erforderlic…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.