HRB 16355

Peka-Bau GmbH

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kassel

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Registerdaten

Sitz
Kassel
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 285/19 h · Peka-Bau GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19 h
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Kassel, HRB 16355
666 IN 285/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peka-Bau GmbH, Miramstraße 87, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16355), vertr. d.: 1. Munir Pekic, als Geschäftsführer der Peka-Bau GmbH, Ihringshäuser Straße 208a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.11.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 22.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 285/19 h · Peka-Bau GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19 h
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
Kassel, HRB 16355
666 IN 285/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peka-Bau GmbH, Miramstraße 87, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16355), vertr. d.: 1. Munir Pekic, als Geschäftsführer der Peka-Bau GmbH, Kalkbergweg 20, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 285/19 · Peka-Bau GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19
Wirksam am
10.03.2023
Registerbezug
Kassel, HRB 16355
Geschäfts-Nr.: 666 IN 285/19. In dem Insolvenzverfahren Peka-Bau GmbH, Miramstraße 87, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16355), vertr. d.: 1. Munir Pekic, als Geschäftsführer der Peka-Bau GmbH, Kalkbergweg 20, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 22.08.2022 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.

Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 122.223,87 EUR. Der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.

Der Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.

Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 , 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Im vorliegenden Fall wurde 25 % der Regelvergütung beantragt und festgesetzt.

Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.

Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 10.03.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16355 HRB 16355: Peka-Bau GmbH, Kassel, Miramstraße 87, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 16355: Peka-Bau GmbH, Kassel, Miramstraße 87, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 285/19 · Peka-Bau GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19
Wirksam am
13.12.2019
Registerbezug
Kassel, HRB 16355
666 IN 285/19: Über das Vermögen der Peka-Bau GmbH, Miramstraße 87, 34123
Kassel (AG Kassel, HRB 16355), vertr. d.: 1. Munir Pekic, (Geschäftsführer),
ist am 12.12.2019 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail:
Kassel@Westhelle-Partner.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.01.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.01.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (11.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 13.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 285/19 · Peka-Bau GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19
Wirksam am
13.11.2019
Registerbezug
Kassel, HRB 16355
666 IN 285/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peka-Bau
GmbH, Miramstraße 87, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 16355), vertr. d.: Munir
Pekic, (Geschäftsführer), ist am 13.11.2019 um 10:40 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312,
E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden. Der Beschluss enthält eine
Rechtsmittelbelehrung.

Amtsgericht Kassel

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16355 HRB 16355: Peka-Bau GmbH, Kassel, Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Miramstraße 87, 34123 Kassel.
HRB 16355: Peka-Bau GmbH, Kassel, Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Miramstraße 87, 34123 Kassel.
Neueintragungen
HRB 16355 HRB 16355:Peka-Bau GmbH, Kassel, Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2013. Geschäftsanschrift: Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel. Gegenstan…
HRB 16355:Peka-Bau GmbH, Kassel, Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2013. Geschäftsanschrift: Lilienthalstraße 17, 34123 Kassel. Gegenstand: Die Durchführung von Rohbauarbeiten auf Lohnbasis. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pekic, Munir, Kassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.